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Georg Kippels
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Frage von Bente B. •

Frage an Georg Kippels von Bente B. bezüglich Umwelt

Ich habe gehört das die Unionsparteien für Fracking steht. Ich möchte wissen wie der Stand der Dinge . Ich habe gegen Fracking in eine Pedition von chance.org unterschrieben und habe festgestellt, dass 61 Prozent der Bundesbürger gegen Fracking ist, was wohl egentlich dafürspricht, das dieses nicht in Deutschland ausgefürt weden sollte. Oder werden die Bundesbürger wieder mal erleben, dass die Politiker gegen das Volk spricht ?? Ich würde gerne wissen wie es in Bundestag weiter geht in dieser Frage.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bigge,

Das Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie ist zurecht sehr umstritten und die Bedenken, auch der Bürgerinnen und Bürger, müssen unbedingt ernst genommen und beachtet werden.

Momentan befinden wir uns noch im Entstehungsprozess eines umfassenden Regelungspaketes, für welches das Bundesministerium für Umwelt federführend verantwortlich ist. Das parlamentarische Verfahren ist nun eröffnet.

Sicherlich ist die vorherrschende Stimmung in der Bevölkerung der Technologie gegenüber ablehnend. Es wäre daher nur populär, die umstrittene Fördertechnologie zu verbieten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums kann eine Technologie rechtlich jedoch nicht pauschal verboten werden, also auch Fracking nicht. Dem Industrie- und Innovationsstandort Deutschland täte ein generelles Technologie-Verbot ohnehin nicht gut. Daher soll nun zwischen dem sogenannten konventionellen Fracking, das in Deutschland bereits seit den 60er Jahren in Sandstein praktiziert wird, und dem „unkonventionellen Fracking“ unterschieden werden.

Der parlamentarische Entscheidungsprozess hat wesentliche und wichtige Änderungen erreicht. Der vorliegende, abgeänderte Gesetzentwurf aus dem Ministerium sieht deutlich stärkere Einschränkungen für die Gas-Fördertechnik vor. Dass alle Trinkwasser-Gewinnungsgebiete für Fracking tabu sind, ist eine entscheidende Verbesserung. Auch die Umkehr der Beweislast bei Fracking-Schäden ist ein großer Fortschritt.
Entgegen der Befürchtungen bietet das Gesetz den Unternehmen keineswegs einen Freischein, sondern sichert ein hohes Maß an Umweltschutz. Verbotszonen etwa in Trinkwasser-gebieten sorgen dafür, dass Fracking nicht willkürlich zum Einsatz kommen kann. Zudem erhalten die Bundesländer die Möglichkeit zu den umfangreichen Verbotszonen zusätzliche Gebiete zu definieren. Der Gesetzentwurf beschränkt die Technik auf wenige Einzelprojekte und wissenschaftliche Probebohrungen.

Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt dabei erstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Definitiv werde ich einem Gesetz nur dann zustimmen, wenn gewährleistet ist, dass unsere hohen Umweltstandards eingehalten werden und unsere Trinkwassergewinnung stets Vorrang hat. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität.

Generell muss ich mich bei Themen, die nicht Teil meiner eigenen Ausschusstätigkeit sind, auf die Expertise der jeweiligen Fachpolitiker verlassen Die öffentliche Anhörung im Ausschuss des Deutschen Bundestages findet am 08.06.2015 statt. Die Stellungnahmen sind unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ nachzulesen.

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