selbstverständlich halte ich jede Form der politischen Auseinandersetzung, bei der explizit oder implizit zu Gewalt aufgerufen wird, für eine klare Grenzüberschreitung und Symptom einer "vergifteten Stimmung".
Für ein Parteiverbot bestehen in Deutschland hohe Hürden. Ob ein Verbot der AfD rechtlich durchsetzbar wäre, ist Sache der Prüfung durch in diesem Bereich fachlich besser qualifizierte Stellen.
Die tatsächliche Abwägung in der allgemeinen Regionalplanung und der Bauleitplanung bleibt davon erstmal unberührt. Die konkrete Abwägung im Genehmigungsverfahren erfolgt also nach wie vor anhand des Einzelfalls.
(...) Allerdings müßte eine Lösung ohne Listenplätze der Parteien gefunden werden. Das ist nämlich der Vorteil beim bisherigen Wahlsystem: Dadurch, dass es keine Listenplätze gibt, hat der Wähler im Endeffekt ein größeres Mitbestimmungsrecht, da ja das prozentuale Wahlergebnis jedes einzelnen Kandidaten darüber entscheidet, ob er in das Parlament kommt oder nicht. (...)