Frage an Georg Gafus von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
> 1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus? Religionslehrer an einem Gymnasium, aushilfsweise LKW-Fahrer
> 2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder > sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer > Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und > Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche > Tätigkeiten und Funktionen)?
Ich bin ehrenamtlicher Kreisvorstandssprecher von B90/DIE GRÜNEN im Landkreis Mühldorf, wofür ich keine Vergütung erhalte. Aufwandsentschädigungen, bisher pro Jahr im unteren dreistelligen Eurobereich (z.B. Fahrkostenerstattungen, Porto- und Telefonkosten) spende ich großenteils an unseren Kreisverband. Weitere Vorstandsfunktionen o.ä. habe ich derzeit nicht.
> 3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf > weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich mich ausschließlich auf meine Aufgaben als Abgeordneter konzentrieren. Eine Tätigkeit als Religionslehrer in München ließe sich bei 32 Sitzungswochen auch schwer mit den Aufgaben eines Abgeordneten in Berlin verbinden.
> 4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. > Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen > Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln > zustimmen?
Über diese Verhaltensregeln muss ich mich erst informieren. Sofern sie - wovon ich zunächst einmal ausgehe - sinnvoll sind, werde ich ihnen zustimmen.