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Georg Fahrenschon
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Georg Fahrenschon von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
das Bayerische Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerchtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende gegnerische Anwaltsschreiben und auch psychologische Sachverständigengutachten "umgehend" an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, den Eltern eindeutig regeläßig schädigenden Empfehlungen werden m.W. sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur im Land großen Einfluß.
Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen Empfehlungen bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine künftige Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht? Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

Ihrer Frage liegt sicherlich eine Erfahrung aus dem persönlich Umfeld zugrunde. Da mir die genauen Umstände dieses Falles nicht vorliegen, wäre es unsreiös hier eine pauschale Bewertung zu diesem Thema abzugeben. Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten sind in der Regel recht vielschichtig. Eine Entscheidung der Familiengerichte wird daher nicht nur aufgrund einer einzelnen Aussage oder eines einzelnen Gutachtens getroffen. Die Richterinnen und Richter an den Familiengerichten sind verpflichtet all ihre Entscheidungen nach dem Kindeswohl auszurichten. Darüberhinaus gibt die gesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit den Familiengerichten die Möglichkeit, wenn es das Kindesohl gebietet, eng mit den Jugendämtern zusammenzuarbeiten. Sollten Sie ein Problem mit einer familienrichterlichen Entscheidung haben, wäre es empfehlenswert, diese über einen Anwalt klären zu lassen, der Ihnen eine entsprechende Lösung wird unterbreiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Fahrenschon