Frage an Georg Fahrenschon von Michael B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
Im Falle Griechenlands verleiht die EZB Geld für niedrige Zinsen an Privatbanken, die dieses Geld dann für hohe Zinsen an Griechenland weiter verleihen (bzw. Staatsanleihen kaufen). Da es in Deutschland aber ja ebenso läuft, stellt sich mir die Frage, warum Länder sich das Geld nicht direkt bei den Zentralbanken leihen, sondern bei privaten "Zwischenhändlern", die wesentlich mehr Zinsen verlangen.
Ist das nicht eine indirekte Subvention von Privatbanken auf Kosten der Steuerzahler?
Im Internet habe ich z.B. gelesen, dass sich der deutsche Staat jährlich ca. 25 Milliarden Euro sparen könnte, wenn er sich das Geld direkt bei der EZB, und nicht bei Privatbanken leihen würde.
Was sagen Sie dazu?
vielen Dank vorab
Michael Brandl
Sehr geehrter Herr Brandl,
vielen Dank für Ihr Nachricht vom 20. Juli. Darin schlagen Sie vor, dass sich künftig die Euro-Mitgliedsstaaten nicht mehr an den Finanzmärkten, sondern bei der Europäischen Zentralbank (EZB) refinanzieren sollen. Tatsächlich ist es im Laufe der Geschichte immer wieder vorgekommen, dass sich Staaten direkt über die Notenbank finanziert haben. In der Folge wurden dadurch jedoch stets hohe Preissteigerungsraten oder gar Hyperinflationen ausgelöst.
Gerade Deutschland hat diesbezüglich bittere Erfahrungen gemacht. So endete beispielsweise die Finanzierung des Ersten Weltkriegs sowie der Kriegsfolgelasten mit Hilfe der Notenbank 1923 in einer Hyperinflation und der völligen Entwertung der Reichsmark. Aus den schmerzlichen Erfahrungen der Vergangenheit wissen wir in Deutschland, dass Preisstabilität eine grundlegende Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und hohe Beschäftigung ist.
Die Europäische Union hat sich daher - meiner Ansicht nach zu Recht - zu einem strikten Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch das Eurosystem (EZB und alle nationalen Zentralbanken der Eurostaaten) entschlossen und dieses auch in den maßgeblichen europäischen Verträgen festgeschrieben. Daran sollte nicht gerüttelt werden. Eine Aufhebung dieses Verbots würde die Unabhängigkeit des Eurosystems massiv beschädigen und dessen vorrangiges Ziel der Preisstabilität empfindlich gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon