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Georg Fahrenschon
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Frage von Michael B. •

Frage an Georg Fahrenschon von Michael B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,

vielen Dank für Ihre ausführliche, wenn auch sehr mangelhaften Antwort vom 18.8. . So beziehen Sie sich (immerhin als bayrischer Finanzminister) auf Erfahrungen aus dem Jahr 1923, vergessen dabei aber die Entwicklungen der letzten 30 Jahre völlig.

1923 gab es keine gesetzlich verankerte Schuldenbremse in Deutschland. Meine erste Frage in diesem Zusammenhang an Sie: Halten Sie die Schuldenbremse nicht für geeignet, eine erneute Verschuldung, wie 1923, zu verhindern? Wenn ja, warum nicht?

1923 gab es z.B. auch keinen Maastrichter Vertrag, der die Schulden, bzw. die Neuverschuldung der Staaten klar geregelt hat. Ist dies nicht auch ein weiteres Instrument, um exorbitante Verschuldungen von Ländern zu verhindern und somit die von Ihnen erwähnte Hyperinflation und Zustände von 1923 zu verhindern?

Meine letzte Frage:
Würden die Staaten ihr Geld direkt bei der EZB (nicht bei den Landeszentralbanken) leihen, wäre dann die EZB nicht das ideale Kontrollgremium um zu hohe Staatsverschuldungen zu kontrollieren und notfalls zu unterbinden?

Sie sehen, ich habe meine ursprüngliche Frage unter ganz anderen Gesichtspunkten gestellt, als Sie sie beantwortet haben. Sollten meine Fragen zu ungenau formuliert gewesen sein, so entschuldige ich mich nachträglich dafür.

Nochmals Danke für Ihre Zeit, die sicherlich knapp bemessen ist.

MfG

Michael Brandl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brandl,

auch im Hinblick auf die Maastricht-Kriterien zur Neuverschuldung und zur Gesamtverschuldung und die im Zuge der Föderalismusreform II neu eingeführte deutsche Schuldenregel halte ich ein Verbot der Staatenfinanzierung durch die Notenbanken für unabdingbar: Ansonsten wäre die Versuchung für Staaten sehr groß, das ihnen vorgegebene regelgebundene Schuldenniveau einzuhalten, indem sie mittels Druck auf die Zentralbanken eine wachstumsfeindliche Inflationspolitik betreiben statt den ökonomisch sinnvollen aber politisch schwierigeren Weg der Haushaltskonsolidierung (bspw. Ausgabenreduktionen) zu beschreiten.

Primäre Aufgabe des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist die Wahrung der Preisstabilität. Eine Vermengung von Geld- und Fiskalpolitik würde die Glaubwürdigkeit des ESZB beschädigen und sollte tunlichst vermieden werden. Die EZB als Kontrollgremium für die Staatsverschuldungen in der Eurozone zu etablieren, ist daher aus meiner Sicht kein geeigneter Lösungsansatz.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon