Frage an Georg Fahrenschon von Werner A. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Fahrenschon
die Finanz-Politiker der Länder waren ausgezogen ein Steuerschlupfloch, das die Automobilindustrie ihrer gut betuchten Kundschaft durch eine abartige Erhöhung der Eigengewichte von Geländewagen - im Hinblick auf ein Entkommen aus der Hubraumbesteuerung - aufzeigte, zu schließen.
Unter der Federführung der bayerischen Staatsregierung und mit Zustimmung der meisten unionsgeführten Bundesländer hat will man nun bewirken, dass sämtliche Wohnmobile ebenfalls in die Hubraumbesteuerung einbezogen und die Steuerlast für deren Besitzer verdreifacht bis verfünftfacht werden.
Da die Wohnmobilverbände und -Publikationen sicherlich auch die verantwortlichen Politiker erreicht haben ist hier also kein Unwissen der Verantwortlichen zu unterstellen, sondern - bei diesen eklatanten Erhöhungen - ein Abzocken des kleinen Mannes zu ersehen.
Falls Sie es bisher nicht erkennen konnten:
Die Anschaffung eines Wohnmobiles ist praktisch eine Vorfinanzierung der Domizilkosten des Urlaubes für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahre und somit auch im normalen Falle keine Entscheidung für einen unnötigen Luxus sondern die Suche nach einer für den Normalbürger bezahlbaren Urlaubsform.
Die Anschaffung eines 3 to PKW´s in Form eines "Geländewagens", der nur der normalen Fortbewegung dient, ist sicherlich eine Luxusinvestition, die auch eine Zurückführung zur PKW-Besteuerung verträgt und rechtfertigt.
Wie werden Sie in dieser Angelegenheit im zukünftigen Bundestag Ihr Mandat einsetzen?
Sehr geehrter Herr Appel,
so genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt. Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag "Wohnmobile angemessen besteuern", Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005). Die diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon