Frage an Georg Fahrenschon von Bastian D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fahrenschon,
nach Medienberichten wird dem Deutschen Bundestag vsl. in der kommenden Woche ein Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorgelegt, der eine Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beinhaltet (siehe http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605846.pdf ). Ein wesentlicher Inhalt dieses Gesetzesentwurfes ist die Einführung der sog. "Vorratsdatenspeicherung", wodurch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet würden, jegliche Nutzung von (Mobil-)Telefonen oder E-Mails unter Angabe aller an der Kommunikation beteiligten Parteien für 6 Monate zu speichern. Die gespeicherten Daten sollen im Rahmen staatlicher Ermittlungsmaßnahmen nahezu ohne inhaltliche Begrenzung und ohne richterlichen Vorbehalt abrufbar sein.
In der Protokollierung jeglicher Kommunikationsvorgänge sehe ich einen ernst zu nehmenden Eingriff in die Freiheitsrechte deutscher Bürger. Auch die Tatsache, dass damit sämtliche Kontaktaufnahmen zu Vertrauenspersonen wie Ärzten, Rechtsanwälten oder Hilfseinrichtungen nachvollziehbar werden, finde ich zutiefst besorgniserregend.
Selbstverständlich sind Maßnahmen, die eine effektivere Verfolgung strafbarer oder terroristischer Aktivitäten ermöglichen, grundsätzlich zu begrüßen. Nachdem ich mich beruflich mit Telekommunikation befasse, kann ich jedoch die Aussage treffen, dass es jedem Kriminellen mit minimalstem Aufwand möglich ist, seine Kommunikation über Anbieter im EU-Ausland abzuwickeln, die ohnehin nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen würden. Der Beschluss des Gesetzes würde somit primär eine intensive Überwachung jedes (meist unbescholtenen) deutschen Bürgers ermöglichen.
Als Bewohner Ihres Wahlkreises bitte ich Sie in aller Form, diesem Gesetzesentwurf Ihre Zustimmung zu verweigern. Sofern Sie dennoch eine Zustimmung beabsichtigen, wäre ich dankbar, wenn Sie Ihre Beweggründe an dieser Stelle erläutern könnten.
Mit freundlichen Grüßen aus Garching
Bastian Dombret