Frage an Georg Fahrenschon von Helmut W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
bezüglich meiner am 21.01.2007 an Sie gestellten Frage möchte ich mich in Erinnerung bringen. Leider haben Sie darauf bisher nicht geantwortet.
Wegen der Aktualität des Themas, siehe z.B. die laufende Diskussion seitens des Deutschen Beamtenbundes um den Entwurf für das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, bitte ich Sie um baldige Beantwortung.
Auch hier sollen schon wieder "Pflöcke" zur Sicherstellung einer Versorgung eingerammt werden, von denen ein gesetzlich Versicherter nur träumen kann.
Von Gleichbehandlung kann auch hier nicht gesprochen werden!
Die Gleichheit mit den Beamten wird in der Versorgung nur dann bemüht, wenn es gilt, dem Bürger eine Durchschnittsrente von ca. € 2 000,00 vorzugaukeln. Da kann man die Versorgung der Beamten und die gesetzlichen Rente scheinbar durchaus vermengen, wie das lt. einer aktuellen dpa-Meldung die Postbank und das Institut für Demoskopie Allensbach tun.
Wohlgemerkt, unter Gleichbehandlung verstehe ich nicht, dass alle das gleiche bekommen sollen! Vielmehr sollen stets gleiche Maßstäbe, gleiche Einschnitte und gleiche Zugeständnisse angewandt werden.
Und der gleiche Vertrauensschutz!
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Wiesmeth