Portrait von Georg Fahrenschon
Georg Fahrenschon
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Georg Fahrenschon zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andrea N. •

Frage an Georg Fahrenschon von Andrea N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,

bald steht die Entscheidung im Bundestag zum Bleiberecht, bzw. der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes an. In diesem bitten wir Sie uns Ihre Position zu erläutern.
Auf Ihrer Website ist zu lesen, dass Sie sich als „überzeugter Christ“ vom „vom christlichen Menschenbild leiten“ lassen. Wir wüssten gerne, was das bezogen langjährig Geduldetet genau bedeutet? Wie Sie sicher wissen, treten die christlichen Kirchen, allen voran die evangelische, für eine großzügige Bleiberechtsregelung ein.
Ihr Motto lautet: „Gemeinsam für Deutschland - mit Mut und Menschlichkeit“ – sind Ausländer in diese Gemeinschaft und Menschlichkeit mit eingeschlossen?
Der Beschluss der Innenministerkonferenz bedeutet einen einmaligen „Gnadenerlass“, der nur für Menschen gilt, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind. Eigentlich sollte das Zuwanderungsgesetz die Praxis von „Kettenduldungen“ abschaffen, bislang ist das leider nicht passiert – und die Situation ist für die ungefähr 200.000 Geduldeten unerträglich. Wie stehen Sie zu der Alternative eines verankerten Rechtsanspruchs auf gesicherten Aufenthalt, der auch später eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht ermöglicht?
Um ein Bleiberecht zu erhalten, muss der zuvor geduldete Arbeit finden – das würden die Betroffenen ja auch sehr gerne, aber nur allzu oft ist es ihnen aus Mangel an Arbeitsplätzen nicht möglich. Die inhumane Konsequenz ist dann, dass eine Familie, die mehr als sechs Jahre hier lebt und Kinder hat, die hier geboren wurden und zur Schule gehen, abgeschoben wird – finden Sie das angemessen und menschenwürdig, geschweige denn christlich und barmherzig?
Eine Fülle von Ausschlusskriterien führt dazu, dass die meisten Geduldeten kein Bleiberecht erhalten. Wer zum Beispiel mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde, oder sich gegen seine Abschiebung gewehrt hat, der soll kein Bleiberecht erhalten – ist das auch Ihre Position?

A. Naica-Loebell
Karawane München

Portrait von Georg Fahrenschon
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Naica-Loebell,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bleiberecht steht unter der Bedingung, dass die betroffenen Ausländer in Deutschland wirtschaftlich und sozial integriert sind. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt selbständig durch Erwerbstätigkeit gesichert wird, dass einfache Deutschkenntnisse der Familie vorliegen und dass die Ausländer seit längerem hier leben.

100 Tage nach dem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz waren bereits über 650 positive Entscheidungen nach der Bleiberechtsregelung in Bayern getroffen. Diese Zahl belegt, dass die Ausländerbehörden auf der Grundlage des Beschlusses und der bayerischen Umsetzungsbestimmungen vernünftige Lösungen erzielen. Die Regelung bietet somit eine belastbare Lösung für faktisch wirtschaftlich und sozial integrierte Ausländer und vermeidet gleichzeitig eine Zuwanderung in die Sozialsysteme, für die die Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in die Sozialversicherung einbezahlt haben, zurecht kein Verständnis haben.

Für weitergehende Fragen darf ich Sie auf den für Sie zuständigen örtlichen Wahlkreisabgeordneten bzw. die Fachkollegen im Deutschen Bundestag verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Fahrenschon, MdB