Frage an Georg Fahrenschon von Erich B. bezüglich Soziale Sicherung
Wer vor 1955 geboren ist und mit seinem Arbeitgeber bis Ende 2006 vereinbart hat, bis spätestens zum 31.12.09 in Altersteilzeit zu gehen, kann die Rentenabschläge vermeiden.
Dazu meine Frage: Diese Info kam kurzfristig und ist nicht genügend publiziert worden. Ich habe gehört, dass der Termin 31.12.06 deshalb um 4 Monate, dh bis zum 30.04.07 verlängert werden soll. Trifft das zu?
Wenn nicht: Mit welchen Rentenabschlägen müsste eine Frau Geburtsjahrgang 1949 sonst rechnen, wenn sie jetzt (Jan 07) Altersteilzeit vereinbart?
Sehr geehrter Herr Brockmann,
vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Januar 2007 zum Thema Altersteilzeit, die mich über www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen aufgrund der Komplexität des Themas gerne - neben der Beantwortung hier im Internet -- detailliertere Informationen zum so genannten Entwurf eines Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetzes einschließlich einer Tabelle des Bundesarbeitsministeriums zu den Altersgrenzen zukommen lassen. Diese werden Ihnen in einem gesonderten Schreiben in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen.
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass für Angehörige der Geburtsjahrgänge 1954 und älter ein besonderer Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrenten geplant ist, wenn bereits vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart wurde.
Daneben muss ich allerdings noch darauf hinweisen, dass sich der Gesetzentwurf momentan in den parlamentarischen Beratungen befindet. Wie die Regelungen im Detail aussehen werden, steht daher noch nicht endgültig fest. Dazu muss der Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens - voraussichtlich im Frühjahr 2007 -- abgewartet werden.
Georg Fahrenschon, MdB