Frage von Klaus M. • 05.08.2005
Frage an Georg Fahrenschon von Klaus M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
warum werden ehemalige Studenten, die sich mit falschen Angaben Leistungen nach dem BAföG erschlichen haben, deutlich milder oder überhaupt nicht wegen Betrug bestraft, als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger bei gleicher Schadenshöhe, die die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nicht der zuständigen Stelle angezeigt haben? Warum gibt es für Studenten einen "Akademiker-Bonus"? Sind Akademiker weniger kriminell, wenn sie den Staat betrügen? Wo liegt der Unterschied in der Strafwürdigkeit?
Warum wird auf einzelne Verfahren wegen BAföG-Betrug im OLG-Bezirk München gezielt (!) Einfluß auf die Arbeit der Justiz genommen, um eine Bestrafung der Täter zu verhindern?
Antwort ausstehend von Georg Fahrenschon CSU