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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Thomas D. •

Frage an Georg Eisenreich von Thomas D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

ich frage Sie zum Thema Studiengebühren (um die es auch schon mal weiter unten ging), da ich selbst Student bin!

Ich nehme mal an, dass sie im Landtag für die Studiengebühren gestimmt haben. Ich verstehe auch ihr Argument, dass man sich als Student an den Ausbildungskosten beteiligen sollte. Ich glaube dies ist keine umstrittene Frage. Umstritten ist jedoch, wie dies geschieht.

Dazu eine kleine Geschichte aus der Fakultät an der ich studiere:
Im letzten Jahr wurden 40% der Gelder aus den Studiengebühren nicht ausgegeben. Sprich von meinen 1000€, die ich (und jeder andere Student) im letzten Jahr gezahlt habe, liegen jetzt 400€ "auf Halde"(und werden nicht zur Verbesserung der Lehre ausgegeben!)! Da frag ich mich jetzt schon was das soll. Wie kann das sein, dass Studenten Gebühren zahlen müssen, die dann gar nicht eingesetzt werden??? Mir können Sie diese Praxis mit dem Beteiligungsargument nicht vermitteln.

Wie werden Sie sich dafür einsetzten, dieser Praxis ein Ende zu setzen? (Mir ist bewusst, dass die Universitäten selbst für die Verteilung der Gelder verantwortlich sind. Dafür sollte es aber einen gesetzliche Rahmen geben, an den sich alle halten müssen und das ist Ihre Aufgabe als MdL)

Sie sagten auch es gebe ausreichende Befreiungsgründe. Das stimmt, man kann sich befreien lassen, wenn die Eltern für drei Kinder Kindergeld beziehen. Das Problem ist nur. Das Kindergeld ist doch gar nicht nur vom Studium abhängig sondern auch vom Alter. Kinder die über 25 sind und daher kein Kindergeld mehr beziehen fallen dann aus der Regelung heraus und die anderen beiden Geschwister zahlen dann auch gleich noch!
Was macht es für einen Sinn die Befreiung von Studiengebühren an das Kindergeld zu koppeln und nicht einfach daran, ob drei Kinder der Familie in Ausbildung sind oder nicht? So macht das für mich keinen Sinn...wie sehen sie das?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Dörfler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dörfler,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Studienbeiträge.

1. Frage: Verwendungszeitpunkt der Einnahmen aus den Studienbeiträgen

Die Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der Studienbeiträge. Da für uns die ordnungsgemäße Verwendung der Studienbeiträge aber höchste Priorität hat, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. So müssen
- der Einsatz der Studienbeiträge unter wirksamer Mitwirkung der Studierenden geplant sowie
- alle Studienbeiträge ausschließlich zur Verbesserung der Studiensituation verwendet und in offener Rechnungslegung gesondert ausgewiesen werden.

Dass 40% der Beiträge nicht eingesetzt worden sind, ist sehr ungewöhnlich, da alle Hochschulen angehalten sind, die Studienbeiträge zeitnah zu verwenden.

Ich rate Ihnen, bei den Vertretern der Studenten in dem Gremium, das sich mit der Verwendung der Studiengebühren an Ihrer Fakultät befasst, nachzufragen.

2. Frage: Befreiung von Studiengebühren

Das Thema Befreiungsgründe haben sich die zuständigen Ausschüsse des Bayerischen Landtages im Gesetzgebungsverfahren nicht leicht gemacht. Das Ziel war, Familien mit drei oder mehr Kindern zu entlasten. Die Frage, ob die Befreiung an die Zahl der Kinder in Ausbildung oder an die Zahl der Kinder mit Kindergeldbezug geknüpft wird, wurde ausführlich diskutiert.

Bei der Regelung, die Sie vorschlagen (Zahl der Kinder in Ausbildung), müsste die Universität eigens prüfen, ob sich die Geschwister tatsächlich noch in Ausbildung befinden. Bei der hohen Zahl von Studierenden würde dies für die Hochschulen einen immensen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Der Befreiungstatbestand wurde daher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung an den Kindergeldbezug geknüpft, da die Kindergeldberechtigung bereits von einer anderen Behörde festgestellt wird und die Hochschulen daher keine gesonderten Prüfungen mehr durchführen müssen.

Soziale Härten, die sich aus der Anknüpfung an die Kindergeldregelung für kinderreiche Familien doch noch ergeben, können über die Möglichkeit des Studienbeitragsdarlehens abgefedert werden, das unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern ohne Bonitätsprüfung und mit für den Darlehensverpflichteten günstigen Rückzahlungsmodalitäten gewährt wird. In besonders gelagerten Fällen kommt auch eine Befreiung über die Härtefallregelung in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich

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