
(...) • unzulässige Begrenzung der Meinungsfreiheit: Upload-Monitoring-Software kann nicht zufriedenstellend zwischen einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung und einer legalen Verwendung, wie bei einer Parodie, welche durch Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts gedeckt sind, unterscheiden. Häufig funktionieren diese Filter auch nicht richtig. (...)