Gabriele Seidl
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Frage von Bernhard H. •

Frage an Gabriele Seidl von Bernhard H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Seidl,

wie Sie sicherlich wissen, trat am 1. Mai 2003 in Deutschland „JAR-FCL 3 deutsch“ in Kraft. In diesem Regelwerk geht es um die Gesundheitsüberprüfung der Piloten.

Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu führt, dass Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische Verfahren über sich ergehen lassen müssen
Obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass aufgrund mangelnder Gesundheit der Privat - Piloten praktisch keine Unfälle verursacht werden, wurde hierzulande ein monströses bürokratisches Regelwerk, welches ursprünglich eigentlich für die gewerbliche Luftfahrt vorgesehen war, auf alle Luftfahrer losgelassen.
In anderen europäischen Ländern reicht ein Besuch beim Hausarzt der sicherlich auch feststellen kann, ob jemand gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Die Kriterien für Luftfahrer wurden nicht nur durch die Abschaffung des Medical Klasse 3 (nach den internationalen Regeln der ICAO) in Deutschland und Einführung von „JAR FCL 3 deutsch“ drastisch erschwert, es wurde auch noch falsch aus dem englischen übersetzt - was die Lage für den normalen Luftfahrer noch verschärft hat. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Bürokratenmachwerks zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz.

Übrigens: Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Berufspiloten und uns Privatpiloten !!

- Der Berufspilot „muss“ fliegen, weil er damit sein Geld verdient
+Wir Privatpiloten „dürfen“ fliegen, weil wir damit unser verdientes Geld ausgeben.

Wir appellieren an Ihre Vernunft und an Ihr Demokratieverständnis, denn wir ersticken langsam aber sicher in völlig groteskem Bürokratenwahn. (siehe dazu auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Hochmuth

Antwort ausstehend von Gabriele Seidl
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