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Gabriele Olbrich-Krakowitzer
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Frage von Ernst H. •

Frage an Gabriele Olbrich-Krakowitzer von Ernst H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Olbrich-Krakowitzer,

Ein Kandidat von den GRÜNEN, Herr Jakob Hahn ( Liste Oberbayern) möchte eine Abtreibung solange zulassen, bis die Eröffnungswehen einsetzen. Siehe www.kandidatenwatch.de
Es wundert mich sehr, dass eine Partei, die ansonsten BIO =
das Leben hochhält, es zulassen will, einen längstens lebensfähigen Menschen zu töten?
Das ist für mich auch ein gewichtiger Grund ödp und nicht grüne zu wählen
Wie stehen Sie zu dieser Problematik?

Viele Grüße
Ernst Hümmer

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Hümmer,

Sie fragen, wie ich zur Problematik der Abtreibung stehe. Ich bin Mutter von drei Kindern und konnte das Leben meiner Kinder während der Schwangerschaften spüren - eine Einstellung wie die des Herrn Hahn ist für mich schon aus diesem Grund untragbar!
Auch wenn der BGH die Grenze zwischen Tötung und Schwangerschaftsabbruch mit dem Einsetzen der Geburtswehen definiert (diese Grenze hat Herr Hahn erwähnt), so ist dies juristische Wortklauberei, weil davon das Strafmaß abhängt. Ob es nun als Schwangerschaftsabbruch oder als Mord bezeichnet wird, das Ergebnis eines Schwangerschaftsabbruches ist (fast) immer, dass ungeborenes LEBEN vernichtet und damit einem Menschen die Zukunft genommen wird. Besonders schrecklich und nicht zu vergessen sind nämlich auch die Fälle, bei denen die Ungeborenen einen Abbruch überleben!

Selbstbestimmung hört da auf, wo anderes Leben betroffen ist. Es gibt kein "natürliches" Recht über Leben und Tod eines anderen Menschen zu bestimmen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird der § 218 leider oft als "Recht" auf Abtreibung verstanden. Dabei ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Straftatbestand, der nur dann straffrei bleibt, wenn dieser unter den gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erfolgt, wobei die Grenze von 12 Wochen ab Empfängnis willkürlich gezogen wurde und nicht aussagt, dass erst dann menschliches Leben beginnt.

Ich bin der Meinung, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus sog. sozialer Indikation in einem reichen Land wie Deutschland niemals vorkommen dürfte. Nur weil eine Schwangerschaft gerade nicht in die persönliche Lebensplanung passt, darf daraus kein Anspruch entstehen, Leben zu töten.

Bei Abbrüchen im Falle von Vergewaltigung oder schwerster Körperbehinderung des Kindes glaube ich aber, dass ein Verbot nicht gerechtfertigt ist. Dies ist ein sehr schwieriger und sensibler Bereich, bei dem Fingerspitzengefühl vonnöten ist.
Hier ist allerdings der Staat insoweit gefordert, dass er Rahmenbedingungen schaffen muss, die es betroffenen Müttern/Eltern erleichtert, sich auch in einer solchen Situation für das Kind entscheiden zu können. Dies bedeutet z.B. eine gute Integration von Kindern/Menschen mit Behinderung.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte, auch wenn das Problem Abtreibung ein sehr vielschichtiges ist, das sicherlich weit differenzierter erörtert werden muss, als dies im Rahmen von Kandidatenwatch möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Olbrich-Krakowitzer