(...) Spontan kann ich Ihnen antworten, dass ich eine Aufgabenhäufung, wie Sie sie in der Person des Präsidenten des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes erkennen, ebenfalls kritisch sehe. Jedoch werden diese Zuschreibungen von Verantwortung an ein Amt durch die Bayrische Landesverfassung und durch bayrische Gesetze geregelt, in die ich mich von Berlin aus nicht einarbeiten kann und will. (...)
(...) bei der Beitragspflicht, bzw. weitere Befreiungstatbestände sind damit aber nicht vereinbart. (...)
(...) Jeder Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Für den Fall, dass eine Verwaltungsklage gegen den Bayerischen Rundfunk auf dem Rechtswege den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreicht, gilt nach meiner Meinung die Befangenheitsvermutung und der Präsident des Gerichtshofes darf in dieser Sache nicht verhandeln. (...)
(...) Und gerne würde ich den ÖRR in Deutschland reformieren. Das sollte dann Werbefreiheit einschließen, transparenten Umgang mit Finanzen, Diskussion zu Fußballübertragungsrechten, Fragen nach den Inhalten von "Unterhaltung" im Fernsehen, der Finanzierung von Sendungen in Töchter-GmbH der Sender, der Abgrenzung zu privaten Rundfunksendern, und vieles andere mehr. (...)
(...) Die LINKE befürwortet jedoch grundsätzlich einen parteiunabhängigen, neutralen örR, der auch politisch unabhängig finanziert und kontrolliert wird. (...)
(...) Ob Sie diesen nutzen, ist Ihre eigene freie Entscheidung. Ich meine aber das bei einem Angebot von über 60 Sendern durchaus etwas für Sie dabei sein könnte. Für durchschnittlich 60 ct täglich erhalten Sie ein Bildungs- und Unterhaltungsangebot, das Ihnen 24 Stunden täglich aktuell zur Verfügung steht. (...)