Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Dirk B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Dirk B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm!
Wie stehen Sie zu den ausstehenden Castor-Transporten von La Hague nach Gorleben?
Wie stehen Sie zur Liberalisierung / Legalisierung (unter bestimmten Voraussetzungen) von THC- Produkten?
Mit freundlichen Grüßen
D.B.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen meine Standpunkte wie folgt darlegen:

Grundsätzlich muss Deutschland für den Atommüll, den es verursacht hat auch gerade stehen. Die Wiederaufarbeitung wurde durch die damalige rot-grüne Bundesregierung verboten. Die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken fand überwiegend im französischen La Hague und im britischen Sellafield statt. Von dort muss der Atommüll zurück nach Deutschland, um zunächst zwischengelagert zu werden. Ein Endlager, insbesondere für hochradioaktive und wärmeentwickelnde Abfälle, gibt es nicht.

Der Standort Gorleben war stets umstritten. Das gilt sowohl für das Erkundungsbergwerk als Endlager als auch für das Zwischenlager. Die Frage der Endlagerung wird neu aufgerollt. Deswegen wurde in der letzten Wahlperiode das Standortauswahlgesetz verabschiedet – übrigens mit Zustimmung aller Fraktionen, mit Ausnahme der Linken. Durch das Standortauswahlgesetz wurde das Atomgesetz geändert – in Kraft seit 1. Januar 2014. Danach müssen die Energieversorger dafür sorgen, dass Atommüll von deutschen Kernbrennstoffen, die im Ausland aufgearbeitet wurden zurückgenommen werden müssen und standortnah gelagert werden müssen. Standortnah bezieht sich dabei auf den Standort des Kernkraftwerkes. Das Zwischenlager Gorleben ist aber zentral und nicht standortnah. Somit ist eine Unterbringung in Gorleben nicht mehr möglich.

Derzeit verhandeln Bund und Länder, in welche standortnahen Zwischenlager Abfälle gebracht werden können. Der Standort am stillgelegten Kernkraftwerk Brunsbüttel wird in diesem Zusammenhang häufiger genannt. Die Energieversorgungsunternehmen müssen dafür aber entsprechende Genehmigungsanträge stellen. Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt von der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ab, die die Unternehmen einreichen. Deswegen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar, wann Transporte in standortnahe Zwischenlager stattfinden.

Zur Ihrer zweiten Frage:

Ich bin der Meinung, dass THC- und CBD-haltige Produkte nicht legalisiert werden sollten. Eine Ausnahme stellen für mich medizinische Aspekte dar. Gleichzeitig will ich nicht, dass Menschen, die Drogen nehmen, unnötig kriminalisiert werden. Ich bin für folgende Handhabung: Der Besitz bleibt verboten, aber bei geringfügigen Mengen straffrei.

Illegale Drogen sind das eine. Aber nach wie vor stellen legale Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Medikamente ein deutlich größeres Problem dar. Besonders schlimm wirkt sich das auf Kinder und Jugendliche und zwar unabhängig davon, ob sie unmittelbar selbst oder mittelbar in den Familien betroffen sind. Dem muss man vorbeugen, indem man vorab aufklärt und Hilfe anbietet.

Wir haben bereits große Probleme mit legalen Drogen. Durch sie ist schon viel Leid entstanden. Eine Legalisierung von weichen Drogen könnte die Bandbreite noch vergrößern.

Mir ist es aber andererseits wichtig, über die strafrechtlichen Konsequenzen für Konsumenten so genannter weicher Drogen zu sprechen. Wer geringfügige Mengen Cannabis konsumiert, darf nicht bestraft werden. Nur, weil man einmal beim Kiffen erwischt worden ist, rechtfertigt das aus meiner Sicht in keinerlei Weise eine strafrechtliche Verfolgung, die den Lebensweg von meist jungen Menschen zerstören kann.

Die Drogenpolitik sollte weiter folgenden Grundsatz haben: Therapie vor Strafe. Wer Drogen konsumiert, darf kein Verbrecher sein. Wer aber damit handelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Entkriminalisierung ist aber etwas anderes als Legalisierung. Die SPD-geführte Landesregierung in Schleswig-Holstein setzt sich zum Beispiel dafür ein, dass wir bundeseinheitliche Freigrenzen bekommen, für die der Besitz von Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei ist. Aktuell haben wir je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Das muss geändert werden. Beim Begriff des Eigenbedarfs finde ich eine konsumentenfreundliche Grenze gut.

Zu einem immer größer werdenden Problem wird national wie international der Konsum neuer psychoaktiver – zumeist synthetischer – Stoffe. Die Zahl der Abhängigen nimmt im Bereich neuer Substanzen, besonders bei Jugendlichen, zu. Im Jahr 2010 ist mit 41 neuen Substanzen, einem Drittel aller seit 2005 neu gemeldeter Substanzen, eine Rekordzahl gemeldet worden, wie die „Horizontale Gruppe“ des Rates der EU feststellt. Kristallines Methamphetamin (Crystal-Meth) ist eine synthetische Droge mit den derzeit höchsten Steigerungsraten. Die SPD wird sich auch hier für ein integriertes und kohärentes Drogenpräventionskonzept einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm