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Gabriele Groneberg
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Frage von Peer M. •

Frage an Gabriele Groneberg von Peer M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Frau Groneberg,
am 4.12.08 wurde auf http://www.cdu-csu.de/Titel__Pressemitteilung_Existenz_von_Pflanzenoel_Blockheizkraftwerken_gesichert/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__11574/Inhalte.aspx festgestellt:" Existenz von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken gesichert Übergangsregelung für BHKW-Betreiber, die Palm- und Sojaöl nutzen". Hierzu meine Frage. Dürfen wir BHKW Betreiber den Aussagen der Politik jetzt wieder Glauben schenken und unsere BHKWs in 2009 weiterbetreiben oder müssen wir entgegen der Aussage des Artikels am 31.12.2008 um Mitternacht abschalten, weil doch noch nichts passiert ist und nicht zertifiziertes Palmöl weiterhin nicht eingesetzt werden darf, obwohl es keine Zertifizierung für Palmöl gibt. Wie kann überhaupt so ein Gesetz erlassen werden, das sich auf nicht existente Zertifizierungen beruft und damit über 2000 BHKW Betreiber in Deutschland in ihrer Existenz bedroht, die sich bei der Investition auf die Aussagen der Politik verlassen haben?
Mit freundlichen Grüssen
Meves

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mewes,

für Ihre Anfrage zum Thema Zertifizierung im Rahmen der Biomassenutzung danke ich Ihnen. Als Berichterstatterin zum Thema Biomasse in meinem Arbeitsbereich wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfolge ich das Thema schon seit einigen Jahren.

Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass ich die Verunsicherung der Blockheizkraftwerkbesitzer nachvollziehen kann, da sie bis vor kurzem nicht wussten, ob sie ab dem 1.1.2009 Palm- und Sojaöl aus nicht zertifizierten Beständen weiterhin nutzen können. Deshalb möchte ich zunächst darauf eingehen:

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, haben sich die Koalitionsfraktionen nun endgültig darauf verständigt, die Ausschlussregelung für nicht zertifiziertes Bioöl im Rahmen des EEG um ein Jahr zu verschieben. Für den Fall, dass die EU-weit festzulegenden Kriterien für eine nachhaltige Produktion solcher Öle vorher in nationales Recht umgesetzt werden, verkürzt sich diese Verlängerung entsprechend.
In jedem Fall werden die Betreiber solcher Anlagen damit bei der künftigen Beschaffung von Bioöl über entsprechende Informationen über die zwingend einzuhaltenden Kriterien im Sinne nachhaltiger Entwicklung verfügen. Mit der Übergangsregelung erreichen wir zweierlei:

- Wir verschieben die eigentlich für die Zeit ab dem 1.1.2009 vorgesehene Beschränkung beim Einsatz von Bioöl um maximal ein Jahr. Damit schützen wir die berechtigten Anliegen solcher Anwender von Bioöl, die auf die Definition nachhaltiger Kriterien warten und ähnliche Anforderungen z.T. schon heute bei der Beschaffung von Bioöl freiwillig einhalten.

- Zudem senden wir auch ein eindeutiges Signal: Es gibt keinen Anreiz mehr für eine weitere Rodung von biologisch wertvollen Flächen zum Zwecke der Bioölproduktion. Die Ölproduktion auf solchen Flächen wird nicht für die geförderte Stromerzeugung zugelassen. Eine ähnliche Regelung ist bereits für die über Quoten geförderten Biokraftstoffe vorgesehen.

Das Gesetz ist im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und wird zum nächstmöglichen Termin den Bundesrat erreichen. Nach Zustimmung des Bundesrates tritt das Gesetz rückwirkend in Kraft. Die Netzbetreiber werden über den Fortlauf entsprechend informiert sein.

Sie fragen, wie in dem Gesetz Bezug genommen werden kann auf Zertifizierungskriterien, die bisher noch nicht vorliegen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung im Rahmen des Meserberger Programmes die sogenannte Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung bereits im August 2007verabschiedet hat.
Im Anschluss wurde die Nachhaltigkeitsverordnung zur Notifizierung weitergeleitet an die Europäische Kommission. Die deutsche Nachhaltigkeitsverordnung war somit quasi „auf Eis gelegt“ und konnte in Deutschland nicht wirksam werden, da eine EU-weite Abstimmung über ein harmonisiertes Vorgehen bei der Anerkennung von zertifizierter Biomasse erfolgen sollte.

Leider hat sich die Willensbildung auf EU-Ebene verzögert. Das lag nicht in unserer Verantwortung – wir hatten mit einer EU-weiten Verordnung gerechnet, die die Nachhaltigkeitskriterien pünktlich zum 1.1.2009 benennt. Aufgrund der Verzögerung wird jetzt die Ausschlussregelung für nicht zertifiziertes Pflanzenöl im Rahmen des EEG um maximal ein Jahr verschoben.

Abschließend möchte ich Ihnen aber sagen, dass wir ein internationales Regime zur Zertifizierung von Biomasse für unabdingbar halten unter der jetzt absehbaren Entwicklung. Ein wirksames Zertifizierungssystem ist die einzige Chance, wenn wir verhindern wollen, dass Klimaschutz Stückwerk bleibt, Ernährungssicherheit gefährdet und Regenwald gerodet werden.

Wir hoffen, dass unsere nationalen Standards auch international neue Wege aufzeigen für eine sinnvolle Nutzung von Biomasse.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg