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Gabriele Groneberg
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Frage von Rita S. •

Frage an Gabriele Groneberg von Rita S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Groneberg,
ich habe eine Frage zum Ausländer-Recht:
Warum müssen österreichische Staatsbürger, wenn sie in die BRD umsiedeln, d. h. sich hier ein Haus gekauft haben und ihren Lebensabend hier verbringen wollen, eine Aufenthaltsgenehmigung mit sich führen? Ist das nicht innerhalb der EU-Staaten abgeschafft worden?
Liebe Grüße
R. Sieverding

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sieverding,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.Oktober 2008.

Sie haben Recht: Für den von Ihnen beschriebenen Fall bedarf es keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Person muss sich lediglich laut dem "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" §5 Absatz 1 eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen. Dabei geht es eher um melderechtliche Aspekte, das heißt es ist ein unkompliziertes Verfahren welches keine Ablehnung zur Folge haben kann.

Der Text des Gesetzes lautet wie folgt:

§ 5 Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten

(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Das Gesetz können Sie auch unter folgendem Link http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/index.html nachlesen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg