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Gabriele Groneberg
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Frage von Manuela S. •

Frage an Gabriele Groneberg von Manuela S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Groneberg

Meine Frage ist warum wird das Kindergeld beim Hartz IV als Einkommen der Kinder mit angerechnet, wenn man wirklich was gegen die Armut der Kinder tun möchte, dürfte das Kindergeld nicht mehr angerechnet werden, weil eine Erhöhung für die HartzIV-Empfänger nix bringt ,es wird doch wieso wieder gleich abgezogen, beim Gehalt wird es auch nicht angerechnet also warum gerade bei den Hartz IV Empfänger, da muss was geändert werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schumann,

für Ihre Email vom 12.06.2008 danke ich Ihnen.

Da Sie Bezug nehmen auf meine Antwort in Sachen Kinderarmut, gehe ich gerne auf Ihre Anfrage ein. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie sich auch gerne an Ihren Wahlkreisabgeordneten Klaas Hübner, SPD-Bundestagsfraktion, wenden können, sollten Sie weitergehende Fragen zu der Thematik haben.

Bevor ich nochmals auf die Punkte und konkreten Schritte der SPD zur Verhinderung von Kinderarmut eingehe, möchte ich mit dem Hinweis beginnen, dass die Regelsätze für Kinder im Rahmen von SGB II (Hartz IV) bei ca. 208 Euro liegen -- damit also höher sind als das reguläre Kindergeld, das bei 154 Euro liegt.

Das Kindergeld ist keine Sozialleistung < http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialleistung >. Außerdem kann das Kindergeld auch nicht als "Einkommen der Kinder" aufgefasst werden, was man vielleicht annehmen könnte. Vielmehr handelt es sich beim Kindergeld um eine steuerliche Leistung und wird im Einkommenssteuergesetz < http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz > geregelt. Als steuerlicher Ausgleich berücksichtigt das Kindergeld neben dem Existenzminimum auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familie.

Aber natürlich gibt es für die Politik genügend Handlungsbedarf, um Kinderarmut zu verhindern. Deshalb sind folgende Schritte von der SPD zur Reduzierung der Kinderarmut geplant:

Der Familienleistungsausgleich soll durch eine Umgestaltung gerechter werden, denn bislang werden Familien mit höherem Einkommen bevorteilt. Ziel ist jedoch, dass alle Kinder gleich gefördert werden. Die Freibeträge sollen daher künftig ab dem ersten Euro Wirkung entfalten. Nach Veröffentlichung des Existenzminimumberichts im Herbst, will die SPD konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines solchen solidarischen und gerechten Familienleistungsausgleichs vorlegen.

Hinsichtlich der Regelsätze im Rahmen von SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) plant die SPD die Ermittlung eines eigenständigen Kinderregelsatzes.

Grund dafür ist, dass die bisherige Regelleistung für Kinder den kinderspezifischen Bedarf zu wenig abdeckt. Zudem soll eine stärkere Differenzierung nach Altersstufen einbezogen werden.

Wenn diese Regelungen greifen, werden auch "Hartz IV"-Empfänger davon profitieren, damit wird auch Ihrem Anliegen Rechnung getragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg