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Frage von Clemens H. •

Frage an Gabriele Groneberg von Clemens H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Groneberg,

Ihr Kollege, Herr Finanzminister Steinbrück will für die Rettung der IKB-Bank 1.2 Milliarden Euro aus Steuergeldern auf den Tisch legen. Obwohl der Vorstand der Bank für 2007 noch eine große Summe an Tantiemen erhalten hat und gleichzeitig erklärt, dass es in der IKB keine Finanzkrise gäbe. Einige Wochen später ist die Bank pleite.
Können Sie mit ruhigem Gewissen Milliarden Euro aus Steuergeldern für die Rettung der Bank ausgeben? Warum wurden keine Steuergelder für die WestLB, BayernLB u.a. bereitgestellt?

Schöne Grüsse
Clemens Haskamp

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Sehr geehrter Herr Haskamp,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Beantwortung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg

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Sehr geehrter Herr Haskamp,

ich möchte nun ausführlicher auf Ihre Anfrage vom 16.02.2008 zurückkommen.

Das traditionelle Geschäft der IKB betrifft die Bereitstellung von Finanzierungen für mittelständische Unternehmen. Die IKB war aus dieser Tätigkeit heraus immer ein wichtiger Partner der mittelständischen Wirtschaft auch der KfW. Im Jahre 2001 geriet diese Rolle für den Mittelstand in Gefahr, als ausländische Investoren die IKB übernehmen und zerschlagen wollten. Um diese Gefahr abzuwenden, hat die KfW die angebotenen Aktienanteile an der IKB übernommen und ist nunmehr mit einem Anteil von rd. 43% der größte Anteilseigner der IKB. Ende Juli 2007 geriet die IKB in eine Existenz bedrohende Krise. Hierfür waren die Entwicklungen auf dem US-amerikanischen Hypothekenmarkt im Subprimebereich ursächlich.

Die KfW und der Verwaltungsrat der KfW, in dem Vertreter der Länder, des Bundestages, der Gewerkschaften und der Regierung Mitglieder sind, sahen aus einer eventuellen Insolvenz der IKB unkalkulierbare Folgen auf die Kreditwirtschaft in Deutschland zukommen und beschlossen deshalb, Stützungsmaßnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zeitpunkt kam noch hinzu, dass eine Schließung der IKB teurer gewesen wäre, als eine weitere finanzielle Unterstützung.
Die Bewertung diese Situation teilte auch die Kreditwirtschaft. Deshalb hat sie sich in Höhe von 1 Mrd. Euro an der damaligen Rettungsaktion von insgesamt 3,5 Mrd. Euro beteiligt. Der bisherige Vorstandsvorsitzende und weitere Vorstandsmitglieder der IKB wurden ohne Abfindung entlassen. Herr Dr. Bräunig aus dem KfW-Vorstand übernahm den Vorstandsvorsitz bei der IKB, Herr Dr. Glüder, ebenfalls von der KfW, wurde als weiteres Vorstandsmitglied berufen. Gegen die entlassenen Vorstandsmitglieder der KfW laufen strafrechtliche Ermittlungen.

Erst nach der Rettungsmaßnahme wurden Tatsachen bekannt, welche zu einer höheren Einstufung des Verlustrisikos führten, und auch die negative Auswirkung der IKB-Aktie führte zu weiterem Abschreibungs- und somit zusätzlichem Kapitalbedarf für die IKB.

Da die KfW über eine noch nicht ausgeschöpfte Risikorücklage verfügte, erschien es vertretbar, im November 2007 – wieder unter Berücksichtigung der privaten Kreditwirtschaft – die IKB erneut zu stützen. Der Risikoschirm für die IKB wurde auf insgesamt 3,85 Mrd. Euro ausgeweitet. Die Gründe für eine weitere Stützung entsprachen dabei im Wesentlichen den Gründen vom Juli 2007. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Anteile der IKB zu verkaufen, um somit wenigstens teilweise die Verluste wieder auszugleichen.

Anfang Februar 2008 ergab sich erneut auf Grund geänderter Bewertung der bestehenden Risiken und bereits eingetretener Verluste die Situation, dass eine Schließung der IKB drohte. Wieder standen KfW, Bundesregierung und Kreditwirtschaft vor der Entscheidung, ob eine weitere Unterstützung der IKB erfolgen sollte.

Die Sorge um die unkalkulierbaren Folgen einer Insolvenz der IKB für die Kreditwirtschaft in Deutschland, aber auch für die Realwirtschaft, d.h. für zahlreiche Unternehmen in Deutschland, die auf günstige Finanzierungen angewiesen sind, und ihre Beschäftigten gaben den Ausschlag, ein weiteres Mal zu helfen. Diese Entscheidung ist ein klares Signal an den Markt. Es wird damit verhindert, dass andere Banken durch die Krise bei der IKB in Mitleidenschaft gezogen werden, und zwar, in dem verhindert wird, dass Einlagen der IKB in zweistelliger Milliardenhöhe verloren gehen. Diese Einlagen stammen nicht nur von anderen Bankinstituten aus dem öffentlich-rechtlichen, dem genossenschaftlichen und dem privaten Bereich, sondern es handelt sich auch um Einlagen von Nichtbanken bis hin zu Versicherungen.

Nachdem die Reserven der KfW aber aufgezehrt waren und eine Einschränkung der Förderaufgaben der KfW zu vermeiden war, war die Bundesregierung erstmals selbst bereit, neben den Banken Lasten aus der Rettung der IKB bis zur Höhe von 1,2 Mrd. Euro zu tragen. Sie hat die KfW angewiesen, zur Abwendung von Risiken für den Finanzsektor und die deutsche Volkswirtschaft Maßnahmen zu ergreifen, um die Schließung der Bank zu verhindern und den bereits angelaufenen Verkaufsprozess der IKB erfolgreich abschließen zu können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und sie Ihre Fragen als beantwortet ansehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg