Frage an Gabriele Groneberg von Walter A. bezüglich Soziale Sicherung
Laut Aussage der CDU sollen Arbeitnehmer die 45 Jahre berufstätig waren, früher als mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen können. Wie steht die SPD zu diesem Thema???
Sehr geehrter Herr Albers,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rente. Ich möchte Ihnen wie folgt antworten. Meines Wissens ist im CDU Wahlprogramm, insbesondere unter dem Punkt 3.3 nicht verankert, dass Arbeitnehmer, die 45 Jahre berufstätig waren, früher als mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Im Gegenteil in ihrem Wahlprogramm tritt die Union sogar für eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters ein, sobald es die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erlauben. Die SPD lehnt den Vorschlag, Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu lassen, ohnehin aus folgenden Gründen ab:
Unser erklärtes Ziel ist es, das faktische Rentenalter an das gesetzliche Rentenalter heranzuführen. Wie Sie sicherlich wissen, ist es für ältere Arbeitnehmer schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Ferner gehen viele Menschen früher als mit 65 Jahren in Rente. Arbeitsmarktpolitsch würde der Vorschlag, dass Arbeitnehmer, die 45 Jahre berufstätig waren, früher als mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können, das falsche Zeichen setzen und unsere Bemühungen, das tatsächliche Renteneintrittsalter zu steigern, konterkarieren.
Grundsätzlich ist die Lebensarbeitszeit als Voraussetzung für den Zeitpunkt des Renteneintritts (z.B. nach 45 Versicherungsjahren) sozialpolitisch nicht sinnvoll. Dies wird am folgenden Beispiel deutlich: Zwei Versicherte erbringen beide 45 Jahre lang dieselbe Beitragsleistung, der eine zwischen dem 15. und 60. Lebensjahr, der andere zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr - trotz gleicher Beitragsleistung könnte der erste 5 Jahre länger Rente beziehen, wenn man den Renteneintritt an die Zahl der Beitragsjahre binden würde.
Für die Finanzen der Rentenverischerung wäre dies enorm teuer: In den gegenwärtigen in die Rente gehenden Jahrgängen erreicht in Westdeutschland etwa die Hälfte der Männer Beitragszeiten von 45 Jahren und mehr.
Abschließend spricht gegen eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren auch, dass Frauen hiervon überwiegend ausgeschlossen sind, da ihre Erwerbsbiographien regelmäßig weniger rentenrechtliche Zeiten aufweisen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg