Frage an Gabriele Groneberg von Guido M. bezüglich Wirtschaft
Guten Morgen
ich bin ein kleiner Unternehmer im EDV Bereich.
Um meine Produktpalette abzurunden hätte ich gerne einen Shop im Internet eröffnet. Ich habe es bisher nicht getan, auf Grund der in Deutschland gängigen Abmahnpraxis.
Wenn Sie sich die Mühe machen möchten und sich den Artikel in untenstehendem Link einmal durchlesen möchten, werden SIe die Problematik verstehen.
http://www.crn.de/showArticle.jhtml?articleID=196902434&cid=CRNnewsletter
Das Problem in Deuschland ist, daß hier im Namen des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsgleichheit Anwälte und Unternehmen hantieren, die nichts anders im Sinn haben als andere Leute auszunehmen und damit zu ruinieren. Wo sonst kann man mit mehreren tausend Euro bestraft werden, wenn man 2 Worte " in Textform" nicht in einer Belehrung stehen hat, aber ebenfalls, wenn man diese Worte dort stehen hat.
Das Gleiche gilt seit Januar für die Pflichtangaben in E-Mails. Ich kann hart bestraft werden, wenn meine UST ID nicht angegeben ist. Aber wer kann denn Sicherstellen, daß die Mail beim Empfänger auch wirklich von mir kommt und nicht von einem Spammer verschickt wurde? Niemand.
Aber wehe ein Abmahnanwalt bekommt so eine Mail in die Hand. Dann bin ich ruiniert.
Je länger ich schreibe, desto mehr fällt mir dazu ein.
Warum kann den Abmahnenden Unternehmen und Anwälten nicht auferlegt werden erst eine Ermahnung mit Fristsetzung an den Abzumahnenden zu verschicken. ( ohne Kosten für den Übeltäter ). Damit wäre "fast" allen geholfen.
Mit Freundlichen Grüßen
Guido Maisel
Sehr geehrter Herr Maisel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir Ihr Anliegen bearbeiten. Jedoch bitte ich Sie um Verständnis, wenn die Beantwortung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bitte Sie, dieses zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg
Sehr geehrter Herr Maisel,
wie ich Ihnen bereits per Email angekündigt habe, möchte ich nun gern ausführlicher auf Ihr Anschreiben eingehen. Es tut mir leid, dass Sie auf diese Antwort eine Weile warten mussten.
Ihre Forderung, dass erstmalige Abmahnungen kostenfrei sein sollten, war Gegenstand der Reformüberlegungen im Jahre 2004. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurden diese Überlegungen jedoch bewusst nicht aufgegriffen, da eine solche Regelung die Tätigkeit seriöser Verbände erschwert und aller Voraussicht nach zu vermehrten Wettbewerbsverstößen geführt hätte.
Zum Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen enthält das UWG eine Reihe von Vorkehrungen. Nach § 3 UWG sind nur solche Wettbewerbshandlungen unzulässig, die geeignet sind, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Der Wettbewerbsverstoß muss also eine gewisse Schwere erreichen, so dass Bagatellfälle mit dieser Klausel ausgeschlossen werden. Außerdem kann den ärgerlichen Massenabmahnungen, bei denen ein Un-ternehmen in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt in großer Zahl identische Wettbewerbsverstöße abmahnt, mit dem Einwand missbräuchlicher Rechtsverfolgung begegnet werden. Nach § 8 Absatz 4 UWG handelt missbräuchlich, wer sich bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen von sachfremden Motiven leiten lässt. Als ein Beispiel für ein sachfremdes Motiv nennt das Gesetz ausdrücklich den Fall, dass das Gebührenerzielungsinteresse des Handelnden im Vordergrund steht. Davon ist auszugehen, wenn der Abmahnende aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers kein nennenswertes Interesse an der Verfolgung gerade des konkreten Wettbewerbsverstoßes haben kann, sondern die Abmahnung als Einnahmequelle nutzen will.
Darüber hinaus wurde bei der Reform des UWG im Jahre 2004 ein weitergehender Schutz gegenüber missbräuchlichen Abmahnungen vorgesehen. Seit Juli 2004 besteht der Aufwendungsersatzanspruch nur bei berechtigten Abmahnungen und er umfasst nur die erforderlichen Aufwendungen, wozu nicht in jedem Fall die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts gehören.
Trotz des verbesserten Schutzes vor missbräuchlichen Abmahnungen lässt sich leider nicht ausschließen, dass es weiterhin zu unberechtigten Abmahnungen kommen kann. Falls sich in Zukunft zeigen sollte, dass die Neuregelungen noch immer nicht ausreichend sind, werden wir uns der Thematik nochmals annehmen. Vorerst sollte jedoch abgewartet werden, ob sich die neuen Regelungen bewähren – auch um dann, adäquat zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg