Frage an Gabriele Groneberg von Engelbert V. bezüglich Wirtschaft
Der größte Teil der Bevölkerung ist gegen Fracking.
Am nächsten Mittwoch wird über ein Gesetz, das den Weg für dieses Übel freimacht, entschieden.
Wie werden sie sich entscheiden?
Sehr geehrter Herr Vasicek,
zurzeit liegt dem Deutschen Bundestag kein Gesetzentwurf der Regierungskoalition zum Thema Fracking vor. Momentan werden in mehreren Ministerien Referentenentwürfe erstellt, die nach der Sommerpause an das Kabinett weitergeleitet werden. Folglich wird es keine Abstimmung über ein „Fracking-Gesetz“ vor der Sommerpause geben.
Die Fracking-Debatte wird derzeit intensiv und emotional geführt. Dabei geht es jedoch um sehr ernste Themen, wie die Trinkwassersicherheit und die Energieversorgung. Aufklärung, Risikoabschätzung und Forschung müssen also Prämissen unseres Handelns sein. Lassen Sie mich also kurz die Pläne des Wirtschaftsministeriums darlegen:
Das konventionelle Fracking ist in Deutschland seit den 60er-Jahren möglich und wird auch seitdem durchgeführt. Konventionelles Fracking ist also bereits ein etablierter Teil der Energiegewinnung. Die aktuelle Debatte wurde durch Überlegungen angefacht, Fracking auch in Schiefer- und Kohleflözgestein durchzuführen. Bei diesem Verfahren sind die Folgen für die Umwelt nicht abschätzbar.
Aus diesem Grund wollen wir unkonventionelles Fracking in Schiefer- und Kohleflöz-gestein oberhalb von 3000 Metern nur zu Zwecken der Forschung erlauben. Hierbei schließen wir nicht nur eine kommerzielle Nutzung des Fracking aus, sondern verknüpfen dies auch mit strengsten Sicherheitsauflagen. So darf beispielsweise die Frackflüssigkeit keine wassergefährdenden Substanzen aufweisen und das Vorhaben muss penibel kontrolliert und dokumentiert werden. Selbstverständlich werden wir auch im Bundestag eine engagierte Debatte zu diesem Thema führen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen helfen uns, die Fracking-Debatte auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen. Um Fracking gewissenhaft bewerten zu können brauchen wir Daten aus der Forschung. Als Ziel haben wir uns gesetzt, im Jahr 2021 das unkonventionelle Fracking einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen – auf Basis der Forschungsergebnisse.
Lassen Sie mich abschließend klarstellen, dass wir als Politik sehr an einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema Fracking interessiert sind. Dabei gilt für uns jedoch der Grundsatz: Sicherheit hat Vorfahrt! Aktuell haben wir in Deutschland die strengste Fracking-Gesetzgebung, die wir je hatten und das zeigt nochmals deutlich, wie wichtig uns dieses Thema ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg