Frage an Gabriele Groneberg von Johann T. bezüglich Soziale Sicherung
„Ein wichtiger Punkt im Regierungsprogramm der SPD ist die Einführung einer Solidarrente. Für langjährig Versicherte soll die Rente nicht unter 850 Euro liegen (bei 30 Beitragsjahren / 40 Versicherungsjahren). Auch familienbedingte Erwerbsverläufe sollen bei der Solidarrente berücksichtigt werden. So sollen „in angemessenem Umfang“ Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausgedehnt werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, um so gezielt Rentenansprüche dieser Eltern zu verbessern.“
Soweit so gut, und nun einige einfach zu beantwortende Fragen :
1.) wann wird das in rechtsverbindliche Gesetze umgesetzt sein. Wieviel Tage nach der Wahl ? Wie ist der Plan ?
2.) wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben ? z.B. für Rentnerehepaar ? Rentner-BG ?
natürlich treten noch weitere Fragen auf !
kann ich mit präzisen Antworten noch vor dem Wahltermin rechnen ?
Sehr geehrter Herr Tienken,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema „Einführung einer Solidarrente“.
Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer ersten Frage, wann mit einer Umsetzung gerechnet werden kann, möchte ich gerne unter anderem auf das „100-Tage-Programm“ (Gestalten statt Aussichten – Vorrang in den ersten 100 Tagen einer SPD-geführten Bundesregierung) von Peer Steinbrück verweisen. Darin heißt es unter Punkt 4:
„Wir werden in den ersten 100 Tagen ein Rentengesetz auf den Weg bringen, das eine Solidarrente einführt. Wer 30 Beitragsjahre bzw. 40 Versicherungsjahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nicht mehr als Grundsicherung bekommt, wird mindestens 850,00 Euro Rente erhalten. Außerdem werden wir in dem Gesetzesvorhaben regeln, dass jeder, der 45 Jahre in der gesetzliche Rente versichert war, ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann.“
Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Es ist geplant, dass jeder, der diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 € durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt, erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg, MdB