Frage an Gabriele Groneberg von Benjamin L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Groneberg,
ich habe aus Interesse auf der Website der SPD gestöbert und bin auf was gestoßen, was mich zum nachdenken bringt und staunen lässt. Ganz unten auf der Website hat die SPD Themen aufgelistet für die sie sich einsetzten.
Hier eine kleine Auflistung:
- Arbeit
- Bildung
- Familie
- Rente
- Wirtschaft
- Energie
- Steuern und Märkte
- Gesundheit und Pflege
- Bezahlbares Wohnen
- Unser Europa
- Moderne Gesellschaft
- Netzpolitik
Nun Frage ich mich, warum finde ich den Punkt SOZIALES nicht? und warum steht in ihr Wahlprogramm nichts von Hartz-IV ?
Eine Frage hab ich noch: Warum bekommt ein Azubi der vorübergehend sein Wohnsitz wegen seiner Ausbildung wechseln muss kein Wohngeld? BAB bekommt er nicht, weil es seine Zweitausbildung ist obwohl er es auch in seiner Erstausbildung nicht bekommen hat.
Sehr geehrter Herr Lange,
das Ziel einer sozial gerechten Gesellschaft ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Querschnittsaufgabe. Im Bereich Arbeit wollen wir faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, im Bereich Bildung wollen wir mehr Chancengleichheit und eine gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule, im Bereich Familie wollen wir ein neues Kindergeld einführen und mehr Betreuungsplätze schaffen. Unser Anspruch, eine solidarische und sozial gerechte Gesellschaft zu verwirklichen, zieht sich so wie ein roter Faden durch alle die von Ihnen genannten Bereiche in unserem Wahlprogramm.
Dass Sie den Begriff Hartz IV in unserem Wahlprogramm nicht gefunden haben, hat seinen Grund. Wir haben uns diesen Ausdruck in der SPD nie zu eigen gemacht. Wenn Sie aber unter dem Kapitel II.2 "Gute Arbeit" nachschauen, finden Sie dort unsere Konzepte, mit denen wir die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen wollen (S. 23ff). Unser erstes Ziel bleibt es, die Menschen unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu machen und ihnen zu guter, sicherer und sozialversicherter Arbeit zu verhelfen. Darüber hinaus setzt sich die Sozialdemokratie dafür ein, allen Menschen unabhängig ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglich. Niemand darf ausgegrenzt oder aufgrund seines sozio-ökonomischen Status diskriminiert werden.
Nun zu Ihrer konkreten Frage zum Wohngeld für Auszubildende.
Grundsätzlich gilt, dass Auszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, da diese Beihilfe bereits einen pauschalen Mietzuschuss beinhaltet. Eine Ausnahmeregelung greift, wenn die Eltern ein hohes Einkommen haben. Dann besteht weder ein Anspruch auf BAB noch auf Wohngeld.
Allerdings haben Sie meines Wissens durchaus Anspruch auf Wohngeld, wenn Ihnen die Berufsausbildungsbeihilfe "dem Grunde nach" nicht zusteht. Das ist in der Regel bei einer zweiten Ausbildung der Fall. Eine zweite Ausbildung kann nur dann gefördert werden, wenn die erste Ausbildung nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird.
Ich empfehle Ihnen daher dringend, falls Sie dies nicht schon getan haben sollten, sich an die zuständige Wohngeldbehörde in Ihrem Bezirk zu wenden und die Ansprüche auf Wohngeld in Ihrem speziellen Fall zu klären.
Bei Nachfragen melden Sie sich gerne.
Mit besten Grüßen
Gabriele Groneberg, MdB