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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Gabriele Frechen von Wolfgang W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Frechen,

Erkennen Sie an, dass unsere Demokratie auf Säulen gebaut ist über die nicht abgestimmt werden kann und deshalb auch nicht abgestimmt werden darf? Wie würden Sie also unten angegebene Testfrage beantworten, sodass Ihre Einstellung zum Lebensschutz der schwächsten in unserer Gesellschaft, der ungeborenen Kinder offensichtlich wird?

Testfragen:
Teil a) Vertreten Sie die Meinung, dass Menschen am Anfang ihres Lebens (unter anderem zur Entnahme embyonale Stammzellen) getötet oder manipuliert werden dürfen? Oder distanzieren Sie sich von dieser wie ( kanibalistischen) Weltsicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Säulen unserer Demokratie und zur konkreten Nachfrage in diesem Zusammenhang, wie ich zur Verwendung von embryonalen Stammzellen stehe. Ich antworte Ihnen gern auf Ihre Fragen.

Zu den tragenden Säulen unserer Demokratie gehören zwei Grundsätze: 1. Es ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu schützen. 2. Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und föderaler Rechtsstaat. Über diese Grundsätze darf nicht abgestimmt werden. Aus gutem Grund haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes dies auch so im Grundgesetz festgehalten. Die in Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsaufbau) festgelegten Grundsätze, also der Kern staatlicher Grundordnung und der Grundrechte, dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 GG, so genannte Ewigkeitsklausel).

Nun zu Ihrer konkreten Frage, die darauf abzielt, zu erfahren, welche Konsequenzen die oben genannten Grundsätze für mich auf die Frage nach der Nutzung von embryonalen Stammzellen haben.

Das jetzige Stammzellgesetz legt fest, dass die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Abweichend davon sind jedoch die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken zulässig, wenn die embryonalen Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind, sie endgültig nicht mehr für diesen Zweck verwendet wurden und die Überlassung der Embryonen zur Stammzellgewinnung nicht mit einem geldwerten Vorteil verbunden gewesen ist. Mit dieser Regelung soll sowohl die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland ermöglicht werden als auch gleichzeitig verhindert werden, dass Embryonen zum Zwecke der Stammzellgewinnung getötet werden. Diese Bedingungen waren für mich bei der Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Positionen entscheidend, weil hiermit sichergestellt wird, dass zur Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland nicht extra Embryonen wegen der Gewinnung von Stammzellen getötet werden, sondern auf bereits vorhandene Stammzellen zurückgegriffen werden kann.

Meine grundsätzliche Überzeugung zum Stammzellgesetz und zum Embryonenschutz hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, treffend formuliert: Auch ein Import, der wie im Stammzellgesetz strengen Bedingungen unterworfen ist, entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um vermeintlich höherer Ziele willen wie die Freiheit der Forschung oder Heilungsversprechen in Frage zu stellen. Der Rat der evangelischen Kirchen respektiert aber die gefundene Stichtagsregelung im Stammzellgesetz, weil sie einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen Überzeugungen findet und damit ethische Konflikte in unserer Gesellschaft befrieden hilft. Das gibt auch meine Meinung wieder.

Aus meiner Sicht sind mit dem Stammzellengesetz zwar die grundlegenden ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber ein solcher Weg lässt sich respektieren als ein ernsthafter Versuch, einen Ausgleich zu finden und ethische Konflikte zu befrieden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Frechen MdB