Frage an Gabriele Fograscher von Peter S. bezüglich Innere Sicherheit
Seehr geehrter Frau Fograscher,
seit der Verabschiedung des §42WaffG ist nunmehr ein Jahr vergangen. Während der Diskussionen um besagten Artikel vor dessen Implementierung im Gesetzestext. hieß es, man könne nach ca. einem Jahr spürbare Auswirkungen erwarten. In wie Weit hat der §42WaffG die Gewalt unter Jugendlichen beeinflusst; vor allem im Hinblick auf die Straftaten mit den von Ihnen so verteufelten Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge über 12cm. Nach Ihren Ausführungen damals müssten die Straftaten stark zurückgegangen sein. Sollte das, wie von den Experten, die während der Expertenanhörung zu §42 gehört wurden, nicht der Fall sein, wäre es dann nicht sinnvoll und ganz im Sinne des Art.2GG einen Schritt in Richtung Liberalisierung und Entbürokratisierung zu gehen und den §42 wieder abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Sattler,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.
Nach meinen Informationen scheint das Verbot von gefährlichen Messern zu greifen.
So hat sich seit Inkrafttreten des Verbots im April vergangenen Jahres die Zahl der Anzeigen z.B. in Berlin mehr als verdoppelt. Die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz wird nicht nach der Art der Waffe aufgeschlüsselt.
Ich halte diese Regelung nach wie vor für richtig und wichtig. Es ist derzeit nicht geplant, den § 42 WaffenG zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB