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Gabriele Fograscher
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Frage von Robert W. •

Frage an Gabriele Fograscher von Robert W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Fograscher,

Das inkraftgetretene BKA-Gesetz dient laut Ihrer Aussage der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Mich würde interessieren, ob Sie für die Zukunft ausschließen können, das dieses Gesetz dahingehend geändert wird, um auch bei anderen Straftaten wie z.B. der Bekämpfung von Kinderpornografie oder Drogenhandel Anwendung zu finden.

Bekanntlich ist nun auch vorgesehen, die ursprünglich *ausschließlich* zur Abrechnungszwecken vorhandenen Mautdaten auch zur Bekämpfung von Verbrechen heranzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum BKA-Gesetz.
Die Aussage, daß das BKA-Gesetz der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus dient, ist völlig richtig.
Sie spielen auf die Ausdehnung der Online-Durchsuchung auch für die Bekämpfung von Kinderpornographie u.ä. an. Zunächst bleibt festzuhalten, daß eine Online-Durchsuchung nur mit richterlicher Genehmigung und in sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen möglich ist. Das ist so und das wird auch so bleiben. Eine Ausdehnung der Online-Durchsuchung auf weitere Tatbestände ist nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB