Frage an Gabriele Fograscher von Markus V. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Fograscher,
mit meinen Eltern bin ich 1989 aus der DDR geflohen. Wie sich später herausstellte, gab es sogar über mich eine Stasi-Akte. Ich habe das Gefühl immer noch inne, dass es gut und richtig ist, dass dieses Überwachungssystem abgeschafft worden ist.
Doch nun soll das BKA zur modernen "Horch und Guck" der BRD werden. Mit technisch weitaus mehr Möglichkeiten, als die Stasi sie je hatte.
Das macht mir Angst. Ich will keinen Mißtrauens-Staat wie in der DDR! Ich will sagen können, dass die Polizei mir hilft, nicht mich ständig überwacht!
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung?
Wie gedenken Sie die Beschlüsse der Bayern-SPD (im Regierungsprogramm 2008-2013) zur Sicherheitspolitik in der Bundespolitik ein zu bringen?
Viele Grüße,
Markus Veltre
Sehr geehrter Herr Veltre,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum BKA-Gesetz über abgeordnetenwatch.de. Sie befürchten, daß dieses Gesetz dem BKA mehr Möglichkeiten einräumt, als die Stasi sie je hatte.
Das sehe ich anders.
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates sein. Deshalb haben wir das modernste und rechtsstaatlich anspruchsvollste Polizeigesetz der Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
Die einzige neue Befugnis im BKA-Gesetz ist die sogenannte "Online-Durchsuchung". Diese Befugnis ist kriminalistisch notwendig, so die Experten, und verfassungsrechtlich in engen Grenzen erlaubt, so die Bundesverfassungsrichter.
Wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird, reichen die herkömmlichen Instrumente nicht mehr aus. Die Polizei muß die terroristische Kommunikation überwachen können, um den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Deshalb müssen wir die Sicherheitsbehörden technisch in die Lage versetzen, auf diese neuen Bedrohungen reagieren zu können, und das so grundrechtsschonend wie möglich.
Durch den Druck der SPD ist es gelungen, daß diese Regelungen den hohen Anforderungen, die die Bundesverfassungsrichter an die Durchführung der Online-Durchsuchung gestellt haben, genügen. Die Online-Durchsuchung kann nur unter sehr hohen Hürden von einem Richter angeordnet werden. Auch der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Ein solcher Fall darf auch nur dann angenommen werden, wenn selbst ein effizienter Richter-Notdienst keine Abhilfe schaffen kann. Deshalb drängen wir darauf, daß solche Bereitschaftsdienste an allen BKA-Standorten vorhanden sind. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich geboten. Zudem ist diese Maßnahme zeitlich befristet und wird von einem unabhängigen Sachverständigen evaluiert werden.
Alles in allem bin ich der Meinung, daß wir ein Gesetz mit Augenmaß geschaffen haben. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bleibt gewahrt, anders als es bei der Stasi je war.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB