Frage an Gabriele Fograscher von Hartmut D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
zunächst möchte ich mich für die schnelle Beantwortung
meiner Frage vom 08.04.2008 bedanken.
Hier noch noch eine ergänzende Frage hierzu. In vielen Jagdzeitschriften wird derzeit veröffentlicht, dass Jagdwaffen zum Schießstand oder zum Büchsenmacher nur noch in einem mit einem Schloss versehenen Behältnis transportiert werden dürfen.
Benötige ich denn nun ein solches mit einem Schloss versehenen Behältnis, oder kann ich, weil sich diesbezüglich nichts geändert hat, weiterhin meine Futterale (mit Reißverschluss verschlossen) verwenden.
Sehr geehrter Herr Deußen,
herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sie können Ihre Waffe weiterhin in Ihrem Futteral mit Reißverschluß transportieren, getrennt von der Munition, hier hat sich nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB