Frage an Gabriele Fograscher von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
die vielen Anfragen zur Verschärfung des Waffengesetzes lassen den Schluss zu, dass die ungenaue Formulierung („allgemein anerkannter Zweck“) zu einer hohen Verunsicherung der gesetzestreuen Bürger führt. Deshalb habe ich einige Fragen an Sie:
1. Ist Ihnen bewußt, dass Herr Tölle bei seinem
Vortrag nachweislich falsche Argumente ("Diese Messer stammen in
ihrer konstruktionsbedingten Weise eindeutig aus dem
Kampfmesserbereich") gebracht hat, die in ihrer dramatischen und
unrichtigen Darstellung ("Beide Türsteher haben die Nacht nicht überlebt")
durchaus geeignet waren, die Abgeordneten emotional zu beeinflussen
und deshalb ein unvoreingenommenes und objektives Urteil zu
verhindern?
2. Wieso sind Sie der Meinung, dass ein Trageverbot der Einhandmesser zu
einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beiträgt, obwohl das
umfangreiche Messerverbot von 2003 lediglich zu einem Umstieg auf andere
Messerarten geführt hat und die „Verwendung von Messern bei Straftaten“ in
den letzten Jahren – wie Sie selbst schreiben - sogar erheblich zugenommen hat?
3. Warum wird das Tragen von Einhandmessern als "schnelle Angriffsmesser"
verboten, während Springmesser (die ja ebenfalls schnell und einhändig
geöffnet werden können) bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiter erlaubt sind?
4. In verschiedenen Aussagen der Abgeordneten ist zu lesen, dass
jugendliche „Messerprahler“ die eigentliche Zielgruppe der
Gesetzesverschärfung sind. Wäre dann nicht eine Altersbeschränkung (z. B.
frei ab 25 Jahre) für Einhandmesser logischer und eindeutiger gewesen?
Durch § 42a (1) 3. WaffG werden alle gesetzestreuen Bürger unnötig
eingeschränkt und die Jugendlichen können sich auf verschiedene
„anerkannte Gründe“ berufen, um weiterhin Einhandmesser zu tragen.
Sollten Gesetze nicht so erlassen werden, dass sie ihr Ziel mit einer
minimalen Einschränkung der Gesellschaft erreichen? Sollten Politiker nicht besser das eigentliche Problem - die Ursachen der Jugendkriminalität - angehen?
MfG
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1) Mein Urteil habe ich mir in vielen Gesprächen, unter anderem auch mit Herrn Tölle, gebildet.
2) Die Polizei hat in Bezug auf die Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm endlich Eingriffsmöglichkeiten.
3) Die von Ihnen beschriebene Ausnahme betrifft das sog. Taschenmesserprivileg.
4) Bei den Straftaten handelt es sich nicht nur um Jugendliche, sondern auch junge Erwachsene und andere, deshalb wäre eine Altersgrenze nicht zweckmäßig.
5) Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist eine vielschichtige Aufgabe (Sozialpolitik, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitsmarktpolitik u.v.m.), das Waffenrecht ist dabei nur ein Baustein.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB