Frage an Gabriele Fograscher von Hartmut D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
als Jäger interessiert mich, wie ich zukünftig meine Waffen zur Jagd führen und zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher transportieren darf.
Für den Transport zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher habe ich bisher immer jeweils ein Futeral benutzt, welches durch einen Reißverschluss verschlossen ist. Wenn ich, wie Sie schreiben, ein Einhandmesser in einem Rucksack transportieren darf, dann dürfte der Transport meiner Jagdwaffen in einem Futeral mit Reißverschluss sicher auch gesetzeskonform sein. Oder muss ich mir für den Besuch eines Schießstandes jetzt entsprechende abschließbare Behältnisse zulegen, die mit einem Schloss versehen sind?
Sehr geehrter Herr Deußen,
für legale Besitzer von Schußwaffen hat sich in Bezug auf die Aufbewahrung und den Transport durch die Novellierung des Waffengesetzes nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB