Frage an Gabriele Fograscher von Martin K. bezüglich Recht
In meinem Messerblock, in der Küche, befinden sich lauter Messer mit teilweise weit über 12cm Klingenlänge.
Wie ich aus der Zeitung erfahren musste sind diese, laut neuem Waffengesetz, jetzt also Waffen.
Diese muss ich gegenüber meinen Kinder (16 und 17) ab jetzt also unter Verschluss halten da ich mich sonst strafbar mache?
Wenn ich mit meinen Kindern zu Freunden oder Großeltern fahre müssen die jetzt die Küche abschließen um nicht gegen Gesetze zu verstoßen?
Das ist doch wirklich nicht mehr schön?
Bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse?
Sehr geehrter Herr Konst,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Waffengesetz über abgeordnetenwatch.de.
§ 42 a WaffG regelt das Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, zu denen auch bestimmte Messer gehören, in der Öffentlichkeit.
Bei Ihrer Küche handelt es sich um keinen öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Bereich. Zudem werden die Messer von Ihnen und Ihrer Familie für die Essenzubereitung verwendet, dies ist ein allgemein anerkannter Zweck.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB