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Frage von Heiko S. •

Frage an Gabriele Fograscher von Heiko S. bezüglich Recht

Guten Tag,
mit Interesse verfolge ich die Fragen und Antworten zum Thema Waffengesetz-Änderungen zum 1.4.08.
In den Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages konnte ich keine Änderung des §42 Waffengesetz finden, woher kommen die hier diskutierten Fragen zum Verbot feststehender Messer?
mfg
Heiko Schütze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schütze,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.

Nicht der § 42 WaffG ist im Rahmen der Novellierung geändert worden, sondern ihm ist der § 42 a WaffG hinzugefügt worden. Dieser neue § 42 a WaffG regelt das Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, zu denen Messer mit einhändig feststellbarerer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB