Frage an Gabriele Fograscher von Ralf G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
ich habe vor ca. 10 Jahren ein "Waffenverbot" erhalten, nach einer gerichtlichen Verurteilung zu einer kleineren Geldstrafe.
Ich beabsichtige, eine Anscheinswaffe (unter 0,5J) zu erwerben,
die ich nicht Führen oder benutzen will, sondern die lediglich zur Zimmerdekoration meiner Wohnung an die Wand befestigt werden soll.
Die Frage: Darf ich das?
m.f.G.
Sehr geehrter Herr Gerster,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de. Eine Anscheinswaffe mit einer Geschoßenergie unter 0,5 Joule fällt unter die sog. europäische Spielzeugrichtlinie. Eine solche Anscheinswaffe ist nicht waffenscheinpflichtig, es Bedarf keiner Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Waffengesetz.
Damit dürfen Sie eine Anscheinswaffe erwerben. Diese müssen Sie aber in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB