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Gabriele Fograscher
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Frage von Alexander G. •

Frage an Gabriele Fograscher von Alexander G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Fograscher

es würde mich sehr interessieren, was Sie zum Einsatz von Tornados und insbesondere Spähpanzern der Bundeswehr beim G8-Gipfel denken. Meiner Ansicht nach ist das ein eklatanter Bruch der Verfassung, der Folgen für die Verantwortlichen haben muss. Ich beobachte schon seit vielen Jahren mit Besorgnis die weiter ansteigende Missachtung der Verfassung seitens der Politik (Legislative), der Exekutive sowie Judikative und die schrittweisen Versuche, diese zu unterlaufen. Wenn dieser Verfassungsbruch keine Folgen hat, ist mein Vertrauen in die Demokratie vollends erschüttert.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Gorzella

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gorzella,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zu dem Bundeswehreinsatz im Rahmen der Amtshilfe zur Sicherung des diesjährigen G-8 Gipfels in Heiligendamm.

Es ist inzwischen bekannt und auch vom Bundesverteidigungsministerium bestätigt worden, dass in Heiligendamm 9 Panzerspähwagen, 1100 Feldjäger mit Sturmgewehren und Kampfjets vom Typ REECE Tornado zum Einsatz kamen. Rein rechtlich gesehen, muß man feststellen, dass diese Anforderungen unter anderem vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch das Grundgesetz gedeckt sind. In Artikel 35 Abs. 1 Grundgesetz heißt es: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe“. Auch das Aufklärungssystem Fennek hat die Schwelle zum Einsatz im Sinne des Art. 87 a Abs. 2 Grundgesetz nie überschritten.

Damit hat es sich bei dem Einsatz der Bundeswehr in Heiligendamm nur um eine Unterstützung der Sicherheitsbehörden im Rahmen der Amtshilfe gehandelt.

Auch das Unterschreiten der Tiefflugbestimmungen eines Tornados war kein Grundrechtseingriff, der den staatsfreien und unreglementierten Charakter der Demonstration und des Champs der Demonstranten verletzt hätte. Rein verfassungsrechtlich ist dieser Einsatz somit nicht zu beanstanden. Es stellt sich aber die Frage, ob der Einsatz politisch richtig war, vor allem der Einsatz der Tornados und der Panzer.

Der Einsatz der Tornados im Vorfeld des Gipfels war sicherlich gerechtfertigt, um das Gelände zu erkunden und mögliche Erddepots auszumachen. Das Fliegen während des Gipfels mit Tornados ist in meinen Augen nicht mehr verhältnismäßig, weil es Aggressionen unter den Demonstranten geschürt hat. Die Luftraumüberwachung mit AWACS-Flugzeugen halte ich hingegen für angemessen.

In meinen Augen hätte es auch nicht des Systems Fennek bedurft, da die Polizei über eigene gepanzerte Fahrzeuge gefügt. Auch hier ist aus meiner Sicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt. Dank gilt der Polizei und allen anderen für ihren hervorragenden und erfolgreichen Einsatz. Die Auseinandersetzung mit den gewaltbereiten Demonstranten in Rostock war schwierig und gefährlich, wurde jedoch gut und verantwortungsbewusst von den Einsatzkräften durchgeführt.

Bei diesem Thema stellt sich auch die Frage nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern, wie es Bundesinnenminister Schäuble seit langem fordert. Dieser Forderung hat sich inzwischen auch Bundeskanzlerin Merkel angeschlossen.

Unsere Verfassungsväter haben sich aber bei der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit einiges gedacht, vor allem haben sie die richtigen Schlüsse aus der Vergangenheit gezogen.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden auch weiterhin einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren durch eine Verfassungsänderung nicht zustimmen. Wir sind für die Amtshilfe der Bundeswehr im Rahmen des Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz, aber mehr nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB