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Gabriele Fograscher
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Frage von Heinrich L. •

Frage an Gabriele Fograscher von Heinrich L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

nach der bisherigen Regelung tritt im April 2008 eine Bestimmung des WaffG in Kraft, nach der legal besessene und registrierte Waffen nicht mehr an die Erben in der Weise übergehen, daß diese automatisch eine Waffenbesitzkarte erhalten wie bisher. Das sog. Erbenprivileg fällt also. Viele Gerüchte machen die Runde, bis hin zu der Behauptung, die Waffen z. B. des Vaters müßten unbrauchbar gemacht werden, wenn dieser stirbt. Gerade in Nordschwaben gibt es viele Schützenvereine. Hier macht sich Verunsicherung breit. Vor allem ältere Waffen werden in privater Hand gut erhalten und sind zum großen Teil Kulturgut. Die bisher im WaffG vorgesehene Regelung bedeutet für die Erben letztlich eine erhebliche Schmälerung des Erbes. Wie sind Ihre Überlegungen zu diesem Themenkomplex?

Vielen Dank!

Heinrich Letzing

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Letzing,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum sog. Erbenprivileg im Waffenrecht. Bei der Novelle des Waffenrechts 2003 war zunächst angedacht, Waffen, die jemand erbt, der keine Sachkenntnis und kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen kann, funktionsunfähig zu machen.

Die Industrie ist aber derzeit dabei, ein Blockiersystem zu entwickeln, daß die Waffe schußunfähig macht, ohne sie zu zerstören. Deshalb wurde bei der Novelle das Erbenprivileg zunächst auf 5 Jahre befristet. Wenn ein solches Blockiersystem Marktreife erlangt hat, so wird das Erbenprivileg wohl beibehalten werden.

Von daher besteht zur Verunsicherung in diesem Fall kein Grund, denn die Waffen werden nur funktionsunfähig gemacht und nicht zerstört.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB