Frage an Gabriele Fograscher von Greg B. bezüglich Innere Sicherheit
Mit großer Sorge lese ich jede Woche neue Zeitungsartikel über den grassierenden Überwachungswahn hier in Deutschland.
Angefangen von Biometrischen Daten wie Fingerabdrücke in Ausweisdokumente, RFID Funkchips, Bundestrojaner, Finanzamtabfragen von Bankkonten, Verschärfung des Urheberrechts. Lauschangriff, Rasterfandung mit Kreditkartenzahlungen, Mautdaten für Strafverfolger, Verknüpfte Datenbanken von Einwohnermeldeämter, Passagierdaten an die USA, Verdachtsunabhänige Internet und Telefonie Vorratsdatenspeicherung, Sina Box für Emaiüberwachung, SWIFT Bankdatentransvers in die USA, Echtzeitgesichtserkennung bei Fußballstadien, Automatischer KFZ Kenzeichenscanner, PC Online Durchsuchungen, Videoatlas von privaten Sicherheitskameras mit Schnittstelle zu Strafverfolgern und was weiß ich nicht alles, was angeblich zum Schutz gegen den angeblichen Terror als Vorwand beschlossen oder geplant sein soll.
Meine frage an Gabriele Fograscher lautet daher, was haben Sie bisher und gedenken in Zukunft zu unternehmen, das Deutschland nicht zum totalitären Überwachungsstaat wird? Immerhin sind wir auf den besten Weg dort hin... Schritt für Schritt
Sehr geehrter Herr Berdet,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Gemeinsame Dateien Gesetz, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de gestellt haben..
Am 1. Dezember 2006 hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gemeinsame Dateien Gesetz beschlossen. Mit dem Gesetz ist wird es den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ermöglicht, eine allgemeine Anti-Terror-Datei einzurichten. Die Anti-Terror-Datei wird aus sogenannten offenen Grunddaten und verdeckt gespeicherten sogenannten erweiterten Grunddaten bestehen, die auf Anfrage durch die speichernde Stelle freigeschaltet werden können. Das Gesetz enthält eine Eilfallregelung zur Freischaltung der erweiterten Grunddaten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, wenn es unmöglich erscheint, rechtzeitig die Zustimmung der speichernden Behörde einzuholen. Zu den Grunddaten gehören zum Beispiel Familienname, Vornamen, frühere Namen, Aliaspersonalien, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Lichtbilder. Zu den erweiterten Grunddaten gehören u.a. Telekommunikationsanschlüsse, Familienstand, genutzte Fahrzeuge, Religionszugehörigkeit, Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder Gewaltbereitschaft.
Der Schutz von Freiheit, Eigentum, Leben und körperlicher Unversehrtheit ist Kernaufgabe allen staatlichen Handelns. Doch gerade bei der Inneren Sicherheit gilt es immer die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten, gilt es immer darauf zu achten, daß die notwendigen Maßnahmen die Freiheitsrechte der Menschen nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich beeinträchtigen. Hier kommt dem Bereich des Datenschutzes eine entscheidende Rolle zu. Das Gemeinsame Dateien Gesetz trägt diesem Anliegen Rechnung.
Auch die Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten gibt es nicht flächendeckend, sondern nur an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten. Neue technische Möglichkeiten, neue Medien u.v.m. erfordern es, daß auch die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden diese Techniken nutzen können, um gegen Terrorismus und Kriminalität effektiv vorzugehen.
Diese und andere von Ihnen aufgeführte Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Diese Regelungen dienen aber nicht dazu, aus Deutschland einen Überwachungsstaat zu machen, sondern um Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger schneller zu erkennen und effektiver zu verhüten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher