Frage an Gabriele Fograscher von Horst B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Fograscher,
die Rente mit 67 wird gerne als versteckte Rentenkürzung deklariert...
Ihre Meinung dazu?
Mit Freundlichen Grüssen
Horst Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
zu der Aussage, die Rente mit 67 stelle eine verdeckte Rentenkürzung dar, nehme ich wie folgt Stellung:
Der oft wiederholte Vorwurf die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden Rentenbezugsdauer haltlos. Tatsächlich sorgen gerade unsere Maßnahmen dafür, dass die heutigen Arbeitnehmer/innen, Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen.
- Die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für langjährig Versicherte bleiben erhalten. Wer mit 35 Arbeitsjahren (bis 2023) in die Erwerbsminderungsrente muss, kann dies weiterhin nach dem derzeitigen Recht tun; ab 2024 benötigt man dazu 40 Arbeitsjahre. Dies war für uns bei den Verhandlungen unabdingbar. Denn ein langes Arbeitsleben darf nicht mit höheren Abschlägen und damit einer niedrigeren Rente bestraft werfen. Darüber hinaus bleibt auch das Zugangsalter für langjährig Versicherte als flexiblem Rentenzugang ab 63 Jahren erhalten.
- Außerdem ist es uns gelungen, eine Verschiebung des Stichtags für die Geltung des Vertrauensschutzes bei Altersteilzeit vom 29. November auf den 31. Dezember 2006 zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die den Geburtsjahrgängen 1954 und älter angehören, genießen nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Vertrauensschutz, wenn sie zum Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben.
Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Wir haben deshalb beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern. Denn eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht nur durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden.
- Mit der Initiative 50plus wollen wir den Mentalitätswechsel in den Unternehmen für mehr Beschäftigung Älterer fördern. Wir wollen deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. Deshalb übernimmt der Bund die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben. Weiterhin ist vorgesehen den Kombilohn für Ältere auszubauen und Eingliederungszuschüsse bei einer Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu gewähren.
- Gute Arbeitsmarktbedingungen sind Voraussetzungen für längeres Arbeiten. Deshalb unterstützen wir die Betriebe mit der Initiative INQA dabei, ihre Arbeitsbedingungen modern und alternsgerecht zu gestalten. Qualifizierung und Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft Älterer, berufstätig zu sein. Mit dem Programm „Perspektive 50plus" werden Regionalprojekte zur beruflichen Wiedereingliederung Älterer gefördert. Und wir ermöglichen für Ältere 30.000 Zusatzjobs bis zu einer Laufzeit von drei Jahren. Zusammen mit der insgesamt erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt werden diese Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessern werden. Darüber hinaus rufen wir aber auch die Tarifparteien dazu auf, ihren Beitrag zu leisten. Denn sie sind primär für Beschäftigung, Qualifizierung und Erhalt der Arbeitskraft verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB