Frage an Gabriele Fograscher von Jan H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Als ich in der vergangenen Woche bei einer Umfrage in Nordschwaben die Wähler nach ihrer Meinung zur Rente mit 67 befragt habe, bin ich auf heftige Ablehnung gestossen.
Meine Frage: Wie wollen Sie den Wählern in Nordschwaben die Rente mit 67 näherbringen?
Sehr geehrter Herr Haselhofer,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur "Rente mit 67".
Bereits mit der Rentenreform 2001 und dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) von 2004 hat der Gesetzgeber auf die sich wandelnden demographischen, aber auch ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert. Damit wurden die Grundlagen für eine generationengerechte Rente sowie die breite staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen. Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz und dem Retenversicherungsbericht 2006 hat die Bundesregierung jetzt weitere wichtige Bausteine für eine verlässliche und zukunftsfeste Alterssicherung auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung, die ich ausdrücklich begrüße, und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebnung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern hat sich drastisch verschlechtert. Deshalb war es an der Zeit zu reagieren, damit die Rentenversicherung für alle Generationen ein verlässliches und leistungsstarkes Instrument der Alterssicherung bleibt. Die allgemeine Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-Schritten, ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten, so daß dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 gilt. Eine wichtige Ausnahme wird es geben. Um Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und besonders belastender Berufstätigkeit abzufedern, wird eine neue Altersrente eingeführt: Wer mindestens 45 Pflichtversicherungsjahre aus Beschäftigung, Selbständigkeit und Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr nachweist, kann wie bisher mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Davon dürften insbesondere Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren mit der Lehre begonnen haben. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze ab 2012 wird durch die "Initiative 50plus" flankiert. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Menschen bereits heute zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB