Frage an Gabriele Fograscher von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
wie soll denn Ihrer Ansicht nach bewertet werden, ob ein Gesetz "erfolgreich" ist? Woher soll man wissen, wie sich die Lage ohne ein Gesetz entwickelt hätte? Auch in der PKS Berlin 2012 (Seite 167) ist zu lesen, dass sich die Anzahl der Messer-Delikte in Berlin von 2.494 (2008) auf 2.708 (2012) erhöht hat, was einer Steigerung von 8,6 % entspricht. Da das Ziel des §42a WaffG die Eindämmung der Messer-Delikte war, kann man doch eindeutig feststellen, dass dieses Ziel NICHT erreicht wurde! In der PKS Berlin 2013 wurden die Messer-Delikte nicht mehr aufgeführt - soll man etwa nicht belegen können, dass dieses Gesetz wirkungslos ist?
Wieso leistet das Gesetz Ihrer Ansicht nach einen Beitrag zur Eindämmung von Gewaltkriminalität, wenn (zumindest in Berlin) die Anzahl der Messer-Delikte seit der Einführung des §42a WaffG nachweislich gestiegen ist? Bitte erläutern Sie mir diese in meinen Augen widersprüchliche Schlussfolgerung!
Ihre Aussage, dass die Antworten auf meine Fragen im Gesetz zu finden ist, ist leider falsch. Selbst mit der Verwaltungsvorschrift zum WaffG vom 05.03.12 wurden die vielen Unklarheiten nicht beseitigt. Deshalb bitte ich Sie nochmals, mir diese Fragen zu beantworten. Sollten Sie die Antworten im Gesetz gefunden haben, dürfte dies ja kein Problem darstellen.
Ich persönlich versuche seit sechs Jahren, den völlig schwammig formulierten § 42a WaffG zu verstehen. Weder die Abgeordneten (einschließlich Ihnen), noch das BKA, noch die zuständige Polizeibehörde, konnten mir die Fragen bisher verbindlich beantworten. Wie soll sich der Bürger an ein Gesetz halten, dessen genaue Bedeutung ihm niemand erklären kann?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg