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Gabriele Fograscher
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Frage von Frank B. •

Frage an Gabriele Fograscher von Frank B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zum Thema Extremismus. Im Internet wird beispielsweise auf Wikipedia der Begriff Extremismus umschrieben, aber leider nicht die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Einzelperson als Extremist zu gelten.
• Ab wann kann eine Person als Extremist bezeichnet werden?
• Ist man bereits ein Extremist, wenn man für extremistische Webseiten oder Zeitungen schreibt?
• Ist jemand ein Extremist, wenn er sich viel bei anderen Extremisten aufhält?
• Kann man als Extremist gelten, wenn man Andersdenkende bekämpft?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man einer vom Verfassungsschutz als extremistischer Organisation angehört?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man mit einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Organisation gemeinsame Aktionen unternimmt?
• Kann die Aussage, jemand bestimmtes sei ein Extremist als Meinungsäußerung gewertet werden?
• Gelten für alle Bereiche (Rechts, Links, Religion, usw.) die gleichen Voraussetzungen, um als Extremist, bzw. extremistische Organisation eingestuft werden zu können?
• Wie könnte die Beweisführung aussehen, um jemanden des Extremismus zu überführen?

Mir ist klar, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt. Leider ist es so, dass sehr schnell ein Extremismusvorwurf ausgesprochen wird. Noch trauriger ist, dass der Extremismusvorwurf von den Strafverfolgungsbehörden, inklusive Polizei und Staatsanwaltschaften, unterschiedlich behandelt werden.
Darum möchte ich Sie bitten meine Fragen so genau wie möglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Die von Ihnen angesprochenen einzelnen Punkte in Ihrer Frage beinhalten alle die prinzipielle Frage nach einer Definition des Extremismus. Grundsätzlich gilt in unserem Grundgesetz der Grundsatz der Toleranz gegenüber politischen Ansichten. Dem gegenüber stehen aber unantastbare Grundwerte. Extremismus ist somit jede Äußerung und Handlung, die sich gegen das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Zum Beispiel sind fremdenfeindliche, rassistische Äußerungen oder die Radikalisierung gegen Minderheiten oder Religionszugehörigkeiten gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Die Grundlage für unsere Gesellschaft sind in erster Linie die Artikel 1 GG und Artikel 3 Absatz 3 GG. Zur Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann demgemäß Gruppen, die diese Grundordnung ablehnen oder gar außer Kraft stellen wollen, keine Toleranz entgegen gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB