Frage an Gabriele Fograscher von Thorsten K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Fograscher,
laut Meldungen verschiedener Medien werden die Hartz-IV-Bezüge ab 1.1.2012 um 2,7% erhöht. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung aufgrund der Preis- und Nettolohnentwicklung. Kann ich als Beamter des Bundes davon ausgehen, dass ich auch eine Erhöhung meiner Bezüge um 2,7% erhalten werde? Schließlich möchte ich auch einmal wieder einen Ausgleich für die Preisentwicklung und einen Anschluß an die Nettolohnentwicklung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Kelichhaus
Sehr geehrter Herr Kelichhaus,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufen für Hartz-IV-Empfänger ist per Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates am 14. Oktober 2011 beschlossen worden. Damit wird eine Anpassung der Leistungen in der Sozialhilfe an die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter vollzogen. In der Regel werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes erhöht, d.h. der Tarifabschluss für die Angestellten wird wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Wie die nächste Tarifrunde für den Öffentlichen Dienst des Bundes, die im März 2012 beginnt, ausgeht, bleibt abzuwarten.
Ich gehe davon aus, dass die Preisentwicklung wieder eine der Grundlagen des Tarifabschlusses sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher