Frage von Gisela K. • 19.08.2011
Frage an Gabriele Fograscher von Gisela K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fograscher,
ich bin bereits seit langem Ehrenamtliche Fremdbetreuerin sowie Betreuerin für meinen Stiefvater und nehme seitdem nur die Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 € in Anspruch.
Seit 2005 ist dieser Betrag noch nicht erhöht worden -
Ist es denn möglich, diesen Betrag zu erhöhen? Fast jährlich werden Gehälter oder Diäten erhöht - nun sind auch mal die Ehrenamtlichen an der Reihe -
Ich bedanke mich bereits im voraus für IHre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Lauingen
Ihre Gisela Kraus
Antwort ausstehend von Gabriele Fograscher SPD