Frage an Gabriele Dobusch von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Dobusch,
Mitte Dezember hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen seinen Kaufvertrag mit der ProHa Altona GmbH & Co. KG zum „Projekt Diebsteich“ (Verlegung unseres Fernbahnhofs Altona) im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht.
Das Dokument ist allerdings voll von Schwärzungen, sodass alles Wesentliche geheim bleibt: Insbesondere was an Geld fließen soll, erfährt man nicht (siehe § 3 des Vertrages).
Haben Sie Zugang zu einer unzensierten Fassung des Vertrages?
Halten Sie die vorgenommenen Schwärzungen im Text für gerechtfertigt?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und beste Wünsche für 2018!
P. S.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Frage zu einem Grundstückskaufvertrag im Zusammenhang mit der Realisierung eines Gebäudekomplexes im Eingangsbereich des neuen Bahnhofs Hamburg-Altona. Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (hier: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) und der ProHa Altona GmbH & Co. KG. Ich bin dem Link in ihrer Anfrage an mich gefolgt und habe mir selbst ein Bild von den vorgenommenen Schwärzungen gemacht.
Wie Sie selbst richtig schreiben, fallen insbesondere Fragen zu den Kosten unter diese Schwärzungen. Dazu kann ich im Moment das Folgende sagen: Im Transparenzportal werden inzwischen zahlreiche Dokumente veröffentlicht, die einen tiefen Einblick in die Arbeit der Behörden unserer Stadt geben und damit auch für eine Transparenz sorgen, die es vor dem Inkrafttreten des Gesetzes so nicht gegeben hat. Auch Verträge der Stadt Hamburg beispielsweise mit Privaten fallen, wenn auch nicht immer, unter die Veröffentlichungspflicht. Diese Pflicht hat aber ihre Grenzen.
In § 7 des Transparenzgesetzes ist geregelt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aber auch die Veröffentlichung personenbezogene Daten (§ 4 Transparenzgesetz) wie Namen oder Geburtstag oder Wohnanschriften von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind. Ich gehe davon aus, dass die Schwärzungen im Dokument Schwärzungen aus diesen Gründen sind. Aus eigener Erfahrung im Umgang mit dem Transparenzportal weiß ich, dass innerhalb der Behörden mit Schwärzungen sehr sorgfältig umgegangen wird. Das Interesse an Transparenz ist immer auch mit dem Interesse an Geheimhaltung abzuwägen und die Prüfungen werden mit der notwendigen Ernsthaftigkeit vorgenommen. Es gibt einen Fall, den das Bundesverfassungsgericht im letzten November entschieden hat. Abgeordnete des Bundestags waren der Ansicht , dass ihre Kleinen Anfragen zu einem Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG („Stuttgart 21“) nicht ausreichend beantwortet wurde von der Bundesregierung. Das Gerichte urteilte, dass damit die Rechte der Abgeordneten verletzt waren. Ich bin allerdings der Ansicht, dass sich diese Entscheidung (http://www.bverfg.de/e/es20171107_2bve000211.html) nicht ohne Weiteres auf das Transparenzportal und Ihre Anfrage übertragen lässt.
In der Entscheidung ging es um das Auskunftsrecht der Abgeordneten im Bundestag. Beim Transparenzportal geht es um den Umfang der Auskunftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. In der Entscheidung ging es auch um die DB AG, die ein öffentliches Unternehmen ist. Weder die Bundesregierung noch die DB AG können sich aber auf Grundrechte berufen und damit die Auskunft über den Inhalt von Verträgen verweigern. Im Fall der Stadt Hamburg und der ProHa GmbH & Ko. KG steht aber auf der einen Seite eine private Firma, die sich auf die Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse berufen kann (einmal auf der Grundlage von § 7 Transparenzgesetz aber auch auf der Grundlager von Art. 12 Abs. 1 GG).
Sorry, dass Sie länger auf meine Antwort warten mussten. Es war doch verschiedenes abzuklären, was über die Feiertage nicht so einfach war, zumal ich aktuell weder Mitglied des Stadtentwicklungs- noch des Justizausschusses bin. Demnächst wird sich aber die Bürgerschaft wieder mit dem Transparenzgesetz befassen. Inzwischen liegt hier ein Evaluationsbericht vor und in der Bürgerschaft werden wir darüber sprechen, welche Verbesserungsbedarfe es gibt. Mit Ihrem Einverständnis würde ich Ihr Beispiel einer eher umfangreichen Schwärzung gern weiter geben, um ein Gespräch darüber anzuregen, wie der bisherige Umgang mit Schwärzungen eingeschätzt wird und ob hier Verbesserungsbedarf gesehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gabi Dobusch