Frage an Gabriele Bischoff von Matthias R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Bischof,
gestern hat die Allianz für den freien Sonntag, die sich aus Gewerkschaften und kirchlichen Verbänden zusammengeschlossen hat, 1700 Jahre Sonntag gefeiert, sprich am 3.3. 321 hatte Kaiser Konstantin den Sonntag zum Feiertag für ganz Europa erklärt. In wieweit wird der Schutz des Sonntags bzw. eine Ruhepause für Arbeitnehmer:innen nach sechs Arbeitstagen in der EU-Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen?
Sehr geehrter Herr Rabbe,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als Gewerkschafterin ist mir die Sonntagsruhe sehr wichtig und ich unterstütze die Sonntagsallianz. Ich setze mich dafür ein, dass der Sonntag auch weiterhin ein Tag zum Ausruhen und zur Erholung von Arbeitnehmer*innen bleibt und lehne die Ausweitung von Ladenschluss- und Sonntagsarbeitszeiten ab.
In der EU-Arbeitszeitrichtlinie taucht die Sonntagsruhe nicht in der Form auf, wie wir sie fordern. Die Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, regelt hauptsächlich Aspekte wie wöchentliche Mindestruhezeiten, den Mindestjahresurlaub, die Höchstarbeitszeit und den Arbeitsrhythmus. In der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2003 sieht die Richtlinie pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden vor. Daraus lässt sich leider kein Anspruch auf die Sonntagsruhe ableiten.
Gerade in der aktuellen Zeit, in der für viele Arbeitnehmer*innen im Home Office die Grenzen zwischen der Arbeit und dem Privaten verschwimmen, brauchen wir eine stärkere europäische Arbeitszeitrichtlinie. Bisher konnten sich die Sozialpartner und die EU-Institutionen auf keine Überarbeitung der Richtlinie einigen.
Sie können sich sicher sein, dass ich mich in meiner Arbeit im Europäischen Parlament weiter für einen freien Sonntag in der EU einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Gaby Bischoff