Frage an Gabriela Seitz-Hoffmann von Kristina H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Seitz-Hoffmann,
Was werden Sie tun, um die wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfe zu sichern?
Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die Wochenbettbetreuung durch freiberufliche Hebammen auf dem Land aufrecht zu erhalten?
Kann Geburtshilfe in die Grund-und Regelversorgung eines Krankenhauses aufgenommen werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
K. H., Hebamme
Sehr geehrte Frau H.,
- Was werden Sie tun, um die wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfe zu sichern?
Die Krankenhäuser Weilheim, Schongau und Garmisch-Partenkirchen haben Gott-sei-Dank noch Geburtsstationen. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau setze ich mich für den Fortbestand der Geburtshilfe an den Häusern Weilheim und Schongau aktiv ein. Genauso wie im Kreistag, wenn es um die finanzielle Absicherung der Geburtshilfe geht.
- Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die Wochenbettbetreuung durch freiberufliche Hebammen auf dem Land aufrecht zu erhalten?
Die Hebammen müssen bei ihrer so wichtigen Arbeit vor, bei und nach der Geburt viel besser unterstützt werden. Dafür sollte die Bezahlung endlich auch der hohen Verantwortung entsprechen. Und selbstverständlich muss die Höhe der Versicherungsprämien auf den Prüfstand. Ich persönlich kenne keinen anderen Berufsstand, der so hohe Prämien im Verhältnis zum Einkommen zahlen muss. Zusätzlich sollte geprüft werden, inwieweit der Landkreis - der ja verpflichtet ist, die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen - an den Kosten beteiligt werden kann. Vgl. dazu. Bay. Landkreisordnung Art. 51 Satz 3
- Kann Geburtshilfe in die Grund-und Regelversorgung eines Krankenhauses aufgenommen werden?
Wenn es nach mir geht, MUSS die Geburtshilfe in die Grund- und Regelversorgung aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass sich gerade private Krankenhausbetreiber - wie kürzlich in Bad Tölz - die Behandlungsfälle heraussuchen, die nach den DRGs (Fallpauschalen pro Patient und Schwere der Behandlung) die größten Einnahmen garantieren und die Geburtsstationen schließen, weil sie kaum kostendeckend abzurechnen sind. Eine wohnortnahe Geburtshilfe ist fundamental wichtig für die Bevölkerung und damit staatliche Aufgabe innerhalb der Daseinsvorsorge. Selbstverständlich sollte sie deshalb auch zur Grund- und Regelversorgung eines Krankenhauses gehören. Krankenhäuser die ihre Geburtshilfe schließen, sollten ihren Versorgungsauftrag verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gabriela Seitz-Hoffmann