Frage an Gabriela Heinrich von Nils S. bezüglich Gesundheit
Ist es richtig, daß die Corona-Massnahmen für Politiker nicht gelten - also speziell Abstandsregeln und vor allem Mundschutz und dies zB in Bundestag (Kantine), Landesregierungen sowie kommunal?
Und soweit bzw falls dies stimmt, daß die Corona-Gesetze / -Verordnungen keine Anwendung im politischen Betrieb finden, warum ist dies der Fall? Eine Argumentation war wohl, daß dies mit dem Freien Mandat nicht vereinbar sei. WIe ist das zu verstehen?
Und falls nicht; welche Corona Regelungen gelten denn im politischen Betrieb und wie werden diese umgesetzt?
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr S.,
die Corona-Regeln, die sich ja von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, gelten grundsätzlich selbstverständlich auch für Politikerinnen und Politiker.
Im Bundestag finden als Reaktion auf die Corona-Pandemie weiterhin viele Sitzungen als Videokonferenzen statt. Oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich in größeren Räumen (das gilt zum Beispiel für die Fraktionssitzung der SPD). Bei Arbeitsgruppen- oder Ausschusssitzungen wird, wenn notwendig, die Zahl der Anwesenden reduziert, zum Beispiel durch den Ausschluss von Mitarbeitern. Im Plenum müssen Sitze freibleiben, damit der Abstand gewahrt bleibt. Um die Arbeit im Bundestag auch zu Zeiten von Corona zu ermöglichen, hatte der Bundestag seine Geschäftsordnung geändert – die Infos dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw13-de-corona-geschaeftsordnung-689124
Da ich aus Bayern komme, finden Sie hier auch Infos darüber, wie es im bayerischen Landtag gehandhabt wird und warum das so ist: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/veranstaltungen/gaeste-und-begegnungen/gub-2020/15062020-zur-maskenpflicht-im-bayerischen-landtag/
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich